Weißmann verliert erneut Rechtsstreit gegen „Falter“
Roland Weißmann unterliegt im Streit um die Veröffentlichung intimer Chatnachrichten erneut vor Gericht.

Der frühere ORF-Generaldirektor Roland Weißmann hat im Streit mit dem Falter über die Veröffentlichung privater Chatnachrichten eine weitere Niederlage erlitten. Das Wiener Straflandesgericht wies seine Klage am heutigen Donnerstag ab. Richter Hartwig Handsur folgte damit weitgehend der Argumentation des Oberlandesgerichts Wien (OLG). Dieses hatte Ende Juli einen Antrag Weißmanns auf eine einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung der Nachrichten abgewiesen. Das Urteil des Straflandesgerichts ist noch nicht rechtskräftig.
Eigene Aussagen waren ausschlaggebend
Entscheidend war die Frage, ob Weißmann sich auf den Schutz seiner Privatsphäre berufen kann. Nach Ansicht des Gerichts hatte er diesen Schutz durch eigene öffentliche Äußerungen über die Beziehung teilweise verlassen. Weißmann hatte sich in einer Presseaussendung und in Interviews zu dem Verhältnis mit einer ORF-Mitarbeiterin geäußert. Das OLG sah darin einen Grund, den Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereichs nach dem Medienrecht anders zu beurteilen. Zudem erkannte das OLG ein öffentliches Interesse an Weißmanns Verhalten gegenüber der Mitarbeiterin während seiner Zeit als ORF-Generaldirektor.
Anwalt: Keine intimen Details veröffentlicht
Weißmanns Anwalt Oliver Scherbaum hatte argumentiert, sein Mandant habe selbst keine intimen Details der Beziehung öffentlich gemacht. Er habe sich lediglich gegen den Vorwurf der sexuellen Belästigung gewehrt. Die vom Falter veröffentlichten Nachrichten würden dagegen den intimsten Bereich der Privatsphäre betreffen. Die Zeitung habe einzelne Nachrichten gezielt ausgewählt und in „reißerischer Art“ veröffentlicht, so Scherbaum. Nach der Urteilsverkündung gab der Anwalt keine Erklärung ab.
Weiteres Verfahren vor dem Handelsgericht
Der Streit ist damit nicht beendet. Am 7. September soll vor dem Handelsgericht Wien das zivilrechtliche Hauptverfahren über Weißmanns Unterlassungsklage gegen den Falter stattfinden.
(APA/red)