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160 Stellungnahmen zum Social-Media-Verbot

Der Gesetzesentwurf zum Social-Media-Verbot für Unter-14-Jährige wird grundsätzlich begrüßt, gleichzeitig gibt es Bedenken zu Datenschutz, Alterskontrolle und dem Schutz älterer Jugendlicher.

21.09.2026 15:01
red04
© Adobe Stock

Mehr als 160 Stellungnahmen sind zum geplanten Social-Media-Verbot für Unter-14-Jährige eingelangt. Viele Organisationen begrüßen grundsätzlich, dass Plattformen stärker in die Verantwortung genommen und suchtfördernde Funktionen reguliert werden sollen. Kritik gibt es vor allem an der Altersverifikation und deren datenschutzrechtlichen Folgen. Am Montag endet die Begutachtung. Der Gesetzesentwurf sieht Änderungen im Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und im KommAustria-Gesetz vor. Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) soll zusätzliche Aufgaben erhalten. Ziel ist es, Kinder unter 14 Jahren vor schädlichen Inhalten und Funktionen zu schützen, die eine besonders intensive Nutzung fördern.

Schutz bis 14 umstritten

Der Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen (BÖP), Pro mente und das Netzwerk Kinderrechte Österreich begrüßen den grundsätzlichen Ansatz. Das Netzwerk hebt insbesondere hervor, dass nicht nur Plattformen insgesamt, sondern bestimmte Funktionen im Mittelpunkt stehen. Aus Sicht der Fachstelle VIVID greift die Altersgrenze von 14 Jahren hingegen zu kurz. Auch die ARGE Suchtvorbeugung fordert einen abgestuften Schutz für die Altersgruppe zwischen 14 und 18 Jahren. Zudem wird eine regelmäßige unabhängige Evaluierung der Alterskontrollen verlangt. Mehrere Stellungnahmen sprechen sich außerdem dafür aus, Messenger-Dienste nicht grundsätzlich vom Gesetz auszunehmen. Diese würden teilweise ähnliche Funktionen wie soziale Netzwerke einsetzen, etwa Push-Nachrichten oder Belohnungssysteme, die zu häufigerer Nutzung animieren können.

Datenschutz als zentraler Kritikpunkt

Besonders kontrovers ist die geplante Altersverifikation. Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts weist auf mögliche Eingriffe in Kinderrechte und Kommunikationsfreiheit hin und betont die Bedeutung einer verhältnismäßigen Ausgestaltung. Auch die Anonymität im Internet müsse berücksichtigt werden. Der Datenschutzrat sieht offene Fragen bei der Verarbeitung und Speicherung jener personenbezogenen Daten, die für die Alterskontrolle notwendig sind. Die Datenschutzbehörde fordert eine datenschutzkonforme Umsetzung und die Vereinbarkeit mit EU-Recht. Auch epicenter.works kritisiert, dass aus der Zugangsbeschränkung für einen Teil der Bevölkerung faktisch eine Alterskontrolle für alle Nutzer der betroffenen Plattformen werden könnte. Damit könne bereits der Eindruck einer möglichen Identifizierung oder Nachverfolgung die Nutzung legaler Informations- und Kommunikationsangebote beeinflussen.

(APA/red)

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