Vorläufiger Erfolg für Trump gegen Associated Press
Ein US-Gericht erlaubt den Ausschluss der Agentur aus dem Weißen Haus zu offiziellen Terminen.

Der Streit zwischen Ex-Präsident Donald Trump und der traditionsreichen Nachrichtenagentur Associated Press (AP) bekommt eine neue juristische Dimension. Nachdem ein US-Bezirksrichter der Agentur zunächst Zugang zu offiziellen Terminen im Weißen Haus zugesprochen hatte, hat ein Berufungsgericht diese Entscheidung nun vorläufig außer Kraft gesetzt. Damit ist es Trump – zumindest bis auf Weiteres – erlaubt, AP von bestimmten Medienveranstaltungen auszuschließen.
Ausschluss aus dem Travel Pool
Im Zentrum der Auseinandersetzung steht ein scheinbar symbolischer Begriff: Trump hatte wiederholt gefordert, dass Medien den Golf von Mexiko als „Golf von Amerika“ bezeichnen sollten – eine Wortschöpfung, die dem früheren Präsidenten zufolge „patriotischer“ und „angemessener“ sei. AP verweigerte sich dieser Anweisung und pochte auf journalistische Unabhängigkeit. Das Gewässer sei seit Jahrhunderten international als „Gulf of Mexico“ bekannt – an dieser Linie wolle man festhalten.
Die Reaktion aus dem Weißen Haus folgte prompt: AP wurde im Februar aus dem sogenannten „Travel Pool“ gestrichen, jener kleinen Gruppe an Medien, die den Präsidenten auf Reisen begleiten und bei Pressekonferenzen im Weißen Haus präsent sind. Die Agentur klagte – und bekam zunächst Recht. Bundesrichter Trevor McFadden, selbst ein von Trump ernannter Jurist, verwies in seinem Urteil auf die Meinungsfreiheit und die zentrale Rolle unabhängiger Presse.
Berufungsgericht stellt Urteil infrage
Doch nun setzt das Berufungsgericht das Urteil McFaddens vorläufig aus – ein Hinweis darauf, dass die Richter die Sache grundsätzlich anders bewerten könnten. In ihrer Begründung argumentierten sie, dass der Präsident durchaus das Recht habe, „Leitlinien zur Medienpräsenz“ zu definieren, solange dabei keine willkürliche Diskriminierung vorliege. Die Abgrenzung zwischen redaktioneller Freiheit und politischem Hausrecht wird damit erneut zur juristischen Grauzone.
Der Ausschluss der AP ist auch deshalb brisant, weil die Agentur – ebenso wie Reuters und Bloomberg – zu den sogenannten „Wire Services“ gehört, die Zeitungen, Online-Plattformen und TV-Stationen weltweit mit Echtzeitnachrichten beliefern. Ihre Rolle ist in der Medienlandschaft strukturell besonders signifikant: Was sie berichten, wird vielfach übernommen – meistens ungeprüft – was sie nicht berichten, bleibt oft unbeachtet. Der politische Ausschluss eines solchen Akteurs aus dem Weißen Haus stellt eine Zäsur dar. Das Weiße Haus argumentiert, dass Neue Medien deren einen Platz eingenommen hätten und die Pressefreiheit somit gewährleistet bliebe.
Ein Fall mit Signalwirkung
Rechtsbeobachter sehen in dem Fall eine Neuauflage jener Konflikte, die bereits während Trumps Präsidentschaft für Schlagzeilen sorgten – etwa als CNN-Reporter Jim Acosta der Zugang zum Weißen Haus entzogen wurde. Auch damals war die Frage der Pressefreiheit gegenüber dem Hausrecht der Exekutive umstritten. Der aktuelle Fall hat jedoch eine zusätzliche Brisanz: Es geht nicht um unhöfliches Verhalten oder aggressive Fragen, sondern um sprachliche Anpassung an politische Narrative.
Noch ist das Verfahren nicht endgültig entschieden. Die juristische Auseinandersetzung wird mit hoher Wahrscheinlichkeit vor dem Obersten Gerichtshof landen.
(APA/red)