Anzeige

Presserat verzeichnete 2025 steigende Fallzahlen

Mehr als 500 Fälle beschäftigten den Presserat im Jahr 2025, während zentrale Entscheidungen Fragen des Opferschutzes betrafen.

27.04.2026 11:07
red04
© Adobe Stock
Die Senate des Presserats behandelten im Jahr 2025 insgesamt 503 Fälle.

Bei der Jahrespressekonferenz des österreichischen Presserats präsentierten Sprecherin Christa Zöchling und Geschäftsführer Alexander Warzilek den Jahresbericht sowie die Fallstatistik für das Geschäftsjahr 2025. Im Mittelpunkt stand dabei ein deutlicher Anstieg der behandelten Fälle. Warzilek verwies darauf, dass im vergangenen Jahr mehr als 500 Beschwerden eingegangen seien, nachdem die Zahl 2024 noch unter 430 gelegen habe. Zugleich kündigte er strukturelle Veränderungen an: Die Selbstkontrolle soll im Rahmen der neuen Medienförderung an Bedeutung gewinnen. Zudem arbeitet der Trägerverein des Presserats an einer Ausweitung der Zuständigkeit auf journalistische Online-Medien.

Fallstatistik 2025

Die Senate des Presserats behandelten im Jahr 2025 insgesamt 503 Fälle. In 25 Fällen wurden Verstöße gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse festgestellt. Im Jahr zuvor waren es 426 Fälle und 27 Verstöße gewesen. Die meisten Beschwerden entfielen auf große Boulevard- und Online-Medien. Die „Kronen Zeitung“ verzeichnete 63 Fälle (9 Verstöße), gefolgt von „OE24“ mit 58 Fällen (6 Verstöße) und „Heute“ mit 51 Fällen (4 Verstöße). Weitere Medien wie „Kurier“, „Der Standard“ oder „Die Presse“ lagen im Mittelfeld, wobei bei einigen keine Verstöße festgestellt wurden. In vier Fällen wurden die Senate von sich aus tätig, ohne dass eine externe Beschwerde vorlag.

Leitentscheidungen zum Schulattentat in Graz

Ein Schwerpunkt der medienethischen Beurteilungen lag auf der Berichterstattung über ein Schulattentat in Graz, bei dem zehn Menschen getötet wurden. Der Presserat beschäftigte sich insbesondere mit einem Evakuierungsvideo, das Schüler nach der Tat zeigte. Obwohl die Betroffenen nur von hinten zu sehen waren, hielt der Senat fest, dass sie für einen eingeschränkten Personenkreis identifizierbar gewesen seien. Da es sich zudem um Minderjährige in einer extrem belastenden Situation handelte, wurde der Persönlichkeitsschutz besonders hoch gewichtet. Der Presserat erkannte zwar ein erhebliches öffentliches Interesse an der Berichterstattung, sah jedoch keinen ausreichenden Mehrwert des Videos. In der Abwägung überwog daher der Opferschutz. Die Veröffentlichung wurde als geringfügiger Verstoß gewertet. Auch die unverpixelte Darstellung trauernder Schüler wurde beanstandet. Dagegen sah der Presserat keine ethischen Probleme bei Bildern von offiziellen Trauerfeiern oder beim Zeigen des Wohnhauses des Täters, da es sich um einen Einsatzort der Polizei handelte.

Schwere Verletzung der Intimsphäre

Ein besonders gravierender Fall betraf eine Frau in Vorarlberg, die anonym ein Kind zur Welt gebracht hatte. In einem Onlineartikel wurden ihr Vor- und Nachname mit dem Bericht verknüpft, wodurch ihre Identität öffentlich wurde. Der Presserat bewertete dies als schwerwiegende Verletzung der Intimsphäre. Die Veröffentlichung höchstpersönlicher Informationen habe den Kernbereich des Persönlichkeitsschutzes betroffen. Eine nachträgliche Entschuldigung des Mediums hatte keinen Einfluss auf die Entscheidung.

Kritik an irreführender Interviewpraxis

Ein weiterer Fall betraf ein angebliches Interview mit Schauspieler Clint Eastwood, das aus älteren Aussagen zusammengesetzt worden war. Der Presserat stellte fest, dass diese Vorgehensweise nicht transparent gemacht wurde und das Publikum dadurch in die Irre geführt worden sei. Das Verhalten wurde als grober journalistischer Fehler eingestuft. Gleichzeitig wurde positiv hervorgehoben, dass die Redaktion nach Bekanntwerden der Vorwürfe rasch reagierte und Konsequenzen zog.

Entwürdigende Darstellung eines Gewaltopfers

Kritik übte der Presserat auch an der Berichterstattung über eine Influencerin, die mutmaßlich Opfer einer Gewalttat geworden war. In einem Onlineartikel wurde sie leicht bekleidet dargestellt, zusätzlich wurden Bilder mit verfremdeten Zahndarstellungen eingebunden. Der Presserat sah darin eine eklatante Persönlichkeitsverletzung. Die Darstellung habe das Leid des Opfers ins Lächerliche gezogen und die Gewalt verharmlost.

Verharmlosende Sprache bei Missbrauchsfall

Schließlich beanstandete der Presserat auch die Wortwahl in einem Bericht über sexuellen Missbrauch. Die Formulierung, beim Täter seien „Frühlingsgefühle“ erwacht, wurde als grob verharmlosend und gegenüber dem Opfer respektlos bewertet. Der Presserat betonte, dass sowohl Autorin als auch Redaktion die Problematik dieser Darstellung hätten erkennen müssen.

(PA/red)

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Beitrag teilen

Das könnte Sie auch interessieren