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Presserat: Bilanz mit neuem Präsidenten

407 Fälle wurden 2023 behandelt. Dabei wurden weniger Ethikverstöße als im Vorjahr gezählt.
Pixabay

Presserat zog Bilanz über das Jahr 2023

Mit 407 Fällen hat sich der Österreichische Presserat im Vorjahr beschäftigt, wobei in 20 Fällen ein Ethikverstoß beanstandet wurde. Es sei erfreulich, dass die Ethikverstöße erneut zurückgegangen sind, hieß bei der Präsentation des Jahresberichts des Selbstkontrollorgans der heimischen Presse. 2022 waren es noch 435 Fälle und 24 Verstöße. Mit Gerald Grünberger wurde zudem ein neuer Präsident des Presserats gewählt.

Als Vizepräsident steht dem Geschäftsführer des Verbands Österreichischer Zeitungen Michael Lohmeyer, Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der Styria Media Group AG, zur Seite. Neu im Trägerverein sind auch Thomas Letz vom Österreichischen Wirtschaftsverlag und Collette M. Schmidt (Der Standard).

Die Zahl der Fälle habe sich seit dem Jahr 2020 „auf hohem Niveau“ bei über 400 eingependelt, hieß es. „Der aktuelle Rückgang an Ethikverstößen verdeutlicht die Ernsthaftigkeit der Auseinandersetzung von Medienunternehmen mit Beschwerdefällen“, wird Grünberger zitiert. Mit neun Verstößen (bei 26 Fällen) stand 2023 OE24 an der Spitze, gefolgt von 60 Fällen und vier Verstößen bei der Kronen Zeitung und zwei Verstößen in zwei Fällen bei Tips. Zur Zeit kam auf einen Verstoß bei einem Fall, bei Die Ganze Woche gab es einen Verstoß bei zwei Fällen. Sechs Fälle wurden beim Falter behandelt, wobei einmal ein Verstoß festgestellt wurde. Ebenfalls einen Verstoß gab es beim Kurier (25 Fälle) und beim Standard (73 Fälle). Keine Verstöße wurden bei der Tiroler Tageszeitung (vier Fälle), der Kleinen Zeitung (sechs Fälle), den Vorarlberger Nachrichten (sieben Fälle) und der Presse (elf Fälle) erkannt. In vier Fällen wurden die Senate eigenständig aktiv.

Im Bereich der Persönlichkeitsverletzungen wurde vor allem die Veröffentlichung von brutalen Gewaltvideos (oe24 und krone.at) oder die Schilderung von brutalen Details zu einer Vergewaltigung mit Todesfolge (Der Standard) beanstandet. Wegen der vollen Namensnennung der vermeintlichen „Oligarchennichte“ aus dem “Ibiza-Video” gab es für kurier.at einen geringfügigen Verstoß, für oe24 hingegen einen Verstoß, weil dort zusätzlich noch der Führerschein und der Wohnort der Betroffenen veröffentlicht wurde. Weiters beschäftigte sich der Senat 1 etwa mit einer Schlagzeile auf oe24, in der fälschlicherweise vom Karriereende des ORF-Moderators Armin Wolf die Rede war, wobei der Senat hier einen Verstoß gegen das Gebot der korrekten Wiedergabe von Nachrichten feststellte.

apa

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