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ORF trennt sich von Roland Weißmann

Eine interne Prüfung brachte kein rechtliches Fehlverhalten zutage, dennoch betont der ORF, dass Führungskräfte ein hohes Maß an Integrität wahren müssen.

08.04.2026 14:27
red04
© ORF/Hans Leitner
Roland Weißmann.

Der ORF hat das Dienstverhältnis mit seinem ehemaligen Generaldirektor Roland Weißmann beendet. Weißmann war bereits am 8. März von seiner Funktion zurückgetreten, nachdem eine Mitarbeiterin Vorwürfe gegen ihn erhoben hatte. Eine interne Untersuchung ergab nun, dass im konkreten Fall keine sexuelle Belästigung im rechtlichen Sinn vorlag.

Untersuchung ohne rechtlichen Befund

Die von der interimistischen Nachfolgerin Ingrid Thurnher angestoßene Prüfung wurde von der Compliance-Stelle des ORF durchgeführt. Auf Basis von Befragungen und vorgelegten Unterlagen kam diese zu dem Ergebnis, dass die gesetzlichen Kriterien für sexuelle Belästigung nicht erfüllt seien. Gleichzeitig betonte der ORF, dass für Führungskräfte über die bloße Einhaltung gesetzlicher Vorgaben hinausgehende Maßstäbe gelten. Demnach sei ein Verhalten zu vermeiden, das auch nur den Anschein von Unangemessenheit erwecken oder dem Unternehmen schaden könnte.

Beendigung trotz fehlender rechtlicher Verfehlung

Vor diesem Hintergrund wurde entschieden, das Angestelltendienstverhältnis mit Weißmann unter Einhaltung der gesetzlichen und kollektivvertraglichen Fristen aufzulösen. Nach seinem Rücktritt als Generaldirektor war Weißmann zunächst wieder in ein früheres Angestelltenverhältnis beim ORF zurückgekehrt. Der Sender unterstrich, dass sowohl Weißmann als auch die betroffene Mitarbeiterin freiwillig an der Untersuchung teilgenommen und Unterlagen zur Untermauerung ihrer jeweiligen Positionen vorgelegt hätten. Weitere Details wurden unter Verweis auf Datenschutz und Persönlichkeitsrechte nicht veröffentlicht.

Kritik des Anwalts

Der Rechtsvertreter von Weißmann kritisierte die Entscheidung des ORF scharf. Trotz vollständiger Entlastung sei die Beendigung des Dienstverhältnisses nicht nachvollziehbar und werfe grundlegende Fragen hinsichtlich Fairness und Rechtsstaatlichkeit auf. Aus Sicht des Anwalts habe die Untersuchung eindeutig ergeben, dass weder sexuelle Belästigung noch sonstiges Fehlverhalten vorliege. Die Bezugnahme des ORF auf mögliche Verstöße gegen ethische Standards bezeichnete er als Versuch, trotz fehlender Grundlage ein Fehlverhalten zu konstruieren.

Angekündigte rechtliche Schritte

Weißmann wolle das Vorgehen nicht akzeptieren und rechtliche Schritte prüfen. Dies betreffe sowohl den Rücktritt als auch die Beendigung des Dienstverhältnisses sowie eine aus seiner Sicht rufschädigende Darstellung. Laut einem vom Anwalt zitierten Gutachten habe sich zudem nicht feststellen lassen, dass Weißmann der Mitarbeiterin berufliche Nachteile angedroht habe. Auch habe sich kein Hinweis darauf ergeben, dass eine Ablehnung seines Verhaltens negative Konsequenzen für die Betroffene gehabt habe. Schließlich sei auch die Unerwünschtheit des Verhaltens nicht mit ausreichender Wahrscheinlichkeit nachweisbar gewesen.

(APA/red)

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