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Neues Privatradiogesetz: Sechs statt zwei DAB+-Programme pro Anbieter

 Initiativantrag von ÖVP und Grünen im Parlament eingebracht
©unsplash

Eine Novelle des Privatradiogesetzes ermöglicht künftig mehr DAB+-Programme pro Anbieter und Versorgungsgebiet. So soll die Limitierung von derzeit zwei Programmen auf sechs angehoben und so der digitale Wandel forciert werden. Ein entsprechender Initiativantrag wurde am Mittwoch von ÖVP und Grünen im Parlament eingebracht.

“Digitalradio ist in Österreich im Vormarsch und mit dem neuen Gesetz schaffen wir die nötigen Rahmenbedingungen für eine weitere Belebung”, wurde Medienministerin Susanne Raab (ÖVP) in einer Aussendung zitiert. Der digitale Radiostandard DAB+ ist seit fünf Jahren in Wien und ein Jahr später auch bundesweit verfügbar. Laut einer RTR-Studie besitzt ein Drittel der Haushalte ein DAB+-fähiges Empfangsgerät. Am ehesten erfolgt die Nutzung in Autos. Auf Grundlage einer europäischen Verordnung besitzen fast alle neu zugelassenen Autos ein Digitalradio.

Der Verband Österreichischer Privatsender (VÖP) bezeichnete die geplante Gesetzesänderung in einer Aussendung als “wichtige Weichenstellung für die Weiterentwicklung von digital-terrestrischem Hörfunk in Österreich”. “UKW wird auf absehbare Zeit der wichtigste Verbreitungsweg für das Radio und die Basis unserer Geschäftsmodelle bleiben. DAB+ etabliert sich jedoch im Rahmen einer Multiplattformstrategie als wichtiger sekundärer Verbreitungsweg”, so VÖP-Geschäftsführerin Corinna Drumm.

APA/Red.

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