Meta prüft Vergleich wegen Datenpanne
Meta hat sechs Wochen Zeit, um einen millionenschweren Vergleich in einer Verbraucherklage wegen einer Datenpanne zu prüfen.
Im Verfahren um die Musterfeststellungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen die Facebook-Muttergesellschaft Meta haben beide Parteien nun sechs Wochen Zeit, um einen Vergleichsvorschlag zu prüfen. Die Anwälte stimmten dem Vorschlag des Vorsitzenden Richters vor dem 11. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg zu. Zuvor hatte der Vorsitzende Richter erwogen, das Verfahren auszusetzen, um rechtliche Fragen zunächst vom Europäischen Gerichtshof klären zu lassen. Anders als beim Verfahrensauftakt im Oktober vergangenen Jahres stellte er diesmal die Zuständigkeit der eigenen Kammer nicht infrage, obwohl Meta diese zuvor bestritten hatte.
Millionen Nutzer betroffen
Hintergrund der Klage ist eine Datenpanne bei Facebook zwischen Mai 2018 und September 2019. Dabei gelangten persönliche Daten von mehr als 530 Millionen Nutzern in die Hände von Kriminellen. 2021 wurden die Daten schließlich im Darknet veröffentlicht. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen wirft Meta in Irland unter anderem Verstöße gegen Datenschutzrecht vor. Nach Angaben der Anwälte haben sich inzwischen 27.000 Menschen der Musterfeststellungsklage angeschlossen.
Vergleich könnte Meta Millionen kosten
Meta hatte zu Beginn des zweiten Verhandlungstages zunächst die Abweisung der Klage beantragt. Der nun vorgeschlagene Vergleich bietet beiden Seiten die Möglichkeit, in den kommenden sechs Wochen über eine Einigung zu beraten. Der Vorsitzende Richter betonte, dass Betroffene grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz hätten und die Klage die Verjährung unterbrochen habe. Die Verbraucherzentralen fordern Beträge zwischen 100 und 600 Euro pro Betroffenem, abhängig vom Umfang der entwendeten Daten. Der Richter schlug beispielhaft 200 Euro vor. Bei 27.000 Teilnehmern würde das rund 5,4 Millionen Euro für Meta bedeuten. Ein Vergleich könnte für Meta auch strategisch vorteilhaft sein: Ohne Einigung könnten Betroffene Schadenersatzklagen vor Amtsgerichten einreichen, was eine Vielzahl weiterer Prozesse nach sich ziehen würde. Zudem stünden die erwarteten Prozesskosten in keinem Verhältnis zum möglichen Schaden, so der Vorsitzende Richter.
(APA/red)

