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Mehr Schutz für Journalisten

Neues EU-Gesetz: Slapp-Klagen sollen schneller abgewiesen werden
© Erstellt mit Dall-E von OpenAI

Journalisten und Menschenrechtsaktivisten sollen in der EU künftig stärker gegen ungerechtfertigte Klagen geschützt werden. Die EU-Staaten gaben am Dienstag grünes Licht für ein EU-Gesetz, wie sie mitteilten. Ziel ist es, Personen und Organisationen zu schützen, die in Bereichen wie Grundrechte, Umwelt oder Bekämpfung von Desinformation und Korruption tätig sind. Sogenannte Slapp-Klagen sollen schneller abgewiesen werden können, wenn sie offensichtlich unbegründet sind. 

Die Kurzform Slapp steht im Englischen für Strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung. Diese zielen darauf ab, Menschen, die sich zu Themen von öffentlichem Interesse äußern, einzuschüchtern oder zum Schweigen zu bringen.

Eine bekannte Slapp-Betroffene ist etwa die ermordete Enthüllungsjournalistin und Bloggerin Daphne Caruana Galizia aus Malta. Sie war eine der bekanntesten Journalistinnen des EU-Inselstaates und hatte 2017 zu Korruption im Zusammenhang mit einem Vertrag für ein Kraftwerk und Verbindungen in die höchste Ebene der Politik recherchiert. Im selben Jahr wurde sie bei einem Autobombenanschlag getötet. Nach Angaben der EU-Kommission liefen gegen sie 47 Klagen. 

Der neuen Richtlinie zufolge könnten Betroffene von missbräuchlichen Klagen künftig entschädigt werden. Außerdem können Richter demnach abschreckende Strafen gegen Kläger wie etwa Lobbygruppen, Unternehmen oder Politiker verhängen. Die EU-Staaten müssen zudem Vorschriften einführen, die es Verbänden, Organisationen und Gewerkschaften ermöglichen, den Beklagten zu unterstützen oder Informationen im Verfahren zu liefern. Und es müssen Anlaufstellen für Opfer von solchen missbräuchlichen Klagen eingerichtet werden.

Sobald der Rechtstext im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurde, haben die 27 EU-Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Vorschriften in nationales Recht umzuwandeln.

Die Organisation Reporter ohne Grenzen (RSF) bezeichnete die politische Einigung als wichtigen Meilenstein, forderte aber gleichzeitig eine ambitionierte Umsetzung in deutsches Recht. “Die Vorgaben der Richtlinie sind ein Minimalstandard, über den Deutschland in seinem Gesetz hinausgehen sollte“, teilte die Organisation auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. “Es sollte klargestellt werden, ab wann ein Einschüchterungsverfahren so offensichtlich missbräuchlich ist, dass es von einem Gericht frühzeitig abgewiesen werden kann.” Um den Schutz vor Einschüchterungsklagen in der Praxis effektiv zu machen, müsse die Thematik außerdem in die Weiterbildung von Juristen einfließen.

APA/Red.

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