Kommt jeder ORF-GD-Kandidat zum Hearing?
Mitnichten. Denn dazu braucht es etwas Entscheidendes: Das Protégé eines Stiftungsrates zu sein.
Wenige Tage, bevor die ORF-Generaldirektorenwahl in die entscheidende Phase geht und sich die Bewerber outen, ist ExtraDienst ein kleines, aber durchaus spannendes Detail aufgefallen.
In den veröffentlichten Richtlinien für die Bewerbungen findet sich eine höchstinteressante Passage, die die Frage beantwortet, ob jeder, der sich dort bewirbt, damit rechnen kann, dass das Hearing ihn und seine Bewerbung anhört.
Doch davon ist keine Rede. Die Erläuterung dazu findet sich im Kleingedruckten:
Nur dann, wenn ein Bewerber von einem der Stiftungsräte für wert und interessant befunden wird, im Hearing gehört zu werden, wird er sich beim Hearing auch präsentieren können. Die wortwörtliche Formulierung dazu lautet:
„Bewerber und Bewerberinnen werden nur dann zur Bestellung zugelassen, wenn sie von einem Mitglied des Stiftungsrats zum Hearing, das am Tag der Bestellungssitzung stattfindet, nominiert und zur Bestellung vorgeschlagen werden.“
Also wieder: Parteipolitik und Filtersystem. Und einer, der bei diesem Spiel nicht mitspielt, wird nicht einmal Gehör vor denen finden, die über den nächsten ORF-Generaldirektor entscheiden.