JMS dokumentiert Jugendmedienschutz 2025
Der JMS-Bericht 2025 dokumentiert Anerkennungen, Beschwerden und Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen in audiovisuellen Medien.
Der Verein zur Selbstkontrolle audiovisueller Medienangebote zum Schutz von Minderjährigen (JMS) hat seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2025 vorgelegt. Die Einrichtung fungiert in Österreich als freiwillige Selbstkontrollstelle für audiovisuelle Mediendienste im Bereich des Jugendschutzes. Der Bericht dokumentiert organisatorische Entwicklungen, Kennzahlen zu anerkannten Anbietern sowie die Bearbeitung von Beschwerden.
Anerkennungen und Reichweite
Im Berichtsjahr 2025 bekannten sich laut Bericht insgesamt 104 Videoabrufdienste und 107 Fernsehveranstalter zu den Verhaltens- und Verfahrensrichtlinien des Vereins. Grundlage dafür sind sogenannte Jugendschutzerklärungen, mit denen Anbieter die Einhaltung der festgelegten Standards zusichern. Der Verein führte im Jahresverlauf Wirksamkeitsprüfungen durch, um die Veröffentlichung und Umsetzung der Richtlinien bei den anerkannten Mediendiensten zu kontrollieren. Nach Angaben des Berichts wurde der überwiegende Teil der geprüften Angebote positiv bewertet.
Beschwerden und Verfahren
Der Tätigkeitsbericht enthält eine Übersicht über die im Jahr 2025 eingelangten Beschwerden. Diese betrafen unter anderem Fragen der Alterskennzeichnung und der Einordnung einzelner Inhalte. In einem Fall wurde die Altersfreigabe nachträglich angepasst. Eine weitere Beschwerde wurde als unzulässig beziehungsweise außerhalb der Zuständigkeit beurteilt. Die jeweiligen Entscheidungen wurden in zusammengefasster Form veröffentlicht. Konkrete Sanktionsmöglichkeiten im behördlichen Sinn bestehen im Rahmen der Selbstkontrolle nicht; Maßnahmen beschränken sich auf Empfehlungen und die Kommunikation mit den betroffenen Anbietern.
Austausch mit Behörden und Institutionen
Der Verein berichtet über fortgesetzte Abstimmungen mit der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR), die in Österreich für die Regulierung im Rundfunk- und Telekommunikationsbereich zuständig ist. Zudem fanden Gespräche mit nationalen und europäischen Akteuren zum Thema Jugendmedienschutz statt. Thematisiert wurden unter anderem Entwicklungen auf EU-Ebene sowie Fragen der praktischen Umsetzung jugendschutzrechtlicher Vorgaben im digitalen Umfeld.
Schutz von Minderjährigen als Ziel
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen in den Medien ist ein zentrales Anliegen von Gesellschaft und Gesetzgebung. Ziel ist es, Minderjährige vor Inhalten zu bewahren, die ihre körperliche, geistige oder emotionale Entwicklung beeinträchtigen könnten, etwa Gewalt, sexualisierte Darstellungen oder stark belastende Szenen. Maßnahmen reichen von Alterskennzeichnungen über technische Filterlösungen bis hin zu Aufklärung und Medienkompetenzförderung, damit Kinder und Jugendliche Medieninhalte altersgerecht konsumieren können. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass ein bewusster Umgang mit medialen Inhalten entscheidend für eine gesunde Entwicklung ist, weshalb Prävention, Begleitung und Regulation gleichermaßen wichtig sind.
(red)

