EU prüft Social-Media-Regeln für Minderjährige
Die Europäische Kommission bereitet auf Basis eines Berichts einen möglichen Gesetzesvorschlag zum Jugendschutz in sozialen Medien vor.
Die Präsidentin der Europäische Kommission, Ursula von der Leyen, hat Pläne für eine mögliche EU-weite Regelung zum Umgang von Kindern und Jugendlichen mit sozialen Medien bestätigt. Im Zentrum steht die Prüfung eines sogenannten Social-Media-Aufschubs für bestimmte Altersgruppen. Bei einem Besuch in Cork im Rahmen der irischen EU-Ratspräsidentschaft kündigte von der Leyen an, dass am 13. Juli ein Expertenbericht vorgelegt werden soll. Dieser solle ein umfassendes Konzept enthalten, wie der Zugang zu sozialen Plattformen für Minderjährige altersabhängig gestaltet werden könnte.
Schutz von Kindern und Jugendlichen
Von der Leyen stellte die Frage in den Mittelpunkt, ob nicht weniger entscheidend sei, wann junge Menschen selbst soziale Medien nutzen, sondern vielmehr, wann soziale Plattformen Zugang zu ihnen erhielten. Damit wurde der Schwerpunkt klar auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor frühen und unkontrollierten Online-Einflüssen gelegt. Die Kommission plant, auf Grundlage des Expertenberichts einen konkreten Gesetzesvorschlag zu erarbeiten. Damit könnte erstmals ein EU-weiter Rahmen für altersbezogene Einschränkungen beim Zugang zu sozialen Netzwerken entstehen.
Bericht als mögliche Grundlage
Der angekündigte Expertenbericht soll verschiedene Altersgruppen berücksichtigen und Optionen für einen zeitlichen Aufschub beim Zugang zu sozialen Medien bewerten. Im Gespräch ist dabei ein umfassendes Konzept, das unterschiedliche Schutzstufen für Kinder und Jugendliche vorsieht. Medien hatten zuvor berichtet, dass eine entsprechende Initiative möglicherweise im September offiziell vorgestellt werden könnte. Von der Leyen bestätigte nun die laufenden Vorarbeiten auf EU-Ebene.
Nächste Schritte auf EU-Ebene
Nach Vorlage des Berichts will die Europäische Kommission über einen konkreten Gesetzesvorschlag entscheiden. Damit könnte das Thema erstmals verbindlich auf EU-Ebene reguliert werden, sofern sich die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament auf einen gemeinsamen Rahmen einigen.
(APA/red)
