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EU-Parlament berät erneut über Chatkontrolle

Nach der Ablehnung im März startet das EU-Parlament einen neuen Versuch, die Ausnahmeregelung zur Chatkontrolle zu verlängern.

08.07.2026 8:43
red04
© Adobe Stock
Die bisherige Regelung, die Online-Diensten wie Instagram oder WhatsApp die freiwillige Durchsuchung von Nachrichten nach einschlägigem Material erlaubte, ist inzwischen ausgelaufen.

Das Europäische Parlament hat am gestrigen Dienstag in Straßburg dafür gestimmt, am morgigen Donnerstag im Dringlichkeitsverfahren erneut über eine Verlängerung der Ausnahmeregelung zur freiwilligen Kontrolle von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs im Internet abzustimmen. Ein entsprechender Vorstoß war bereits im März gescheitert. Die bisherige Regelung, die Online-Diensten wie Instagram oder WhatsApp die freiwillige Durchsuchung von Nachrichten nach einschlägigem Material erlaubte, ist inzwischen ausgelaufen.

Hintergrund der Regelung

Die Ausnahmeregelung betrifft vor allem die Erkennung und Meldung pornografischer Bilder und Videos, die sexuellen Kindesmissbrauch zeigen. Nach Angaben des österreichischen Innenministeriums gingen im Jahr 2025 auf diesem Weg 21.830 Verdachtsmeldungen beim Bundeskriminalamt ein. Die Europäische Kommission verweist darauf, dass Europa weltweit der größte Standort für Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs im Internet sei. Demnach würden jede Sekunde zwei entsprechende Bilder oder Videos online geteilt. Bereits im Mai 2022 hatte die Kommission vorgeschlagen, Internet-Plattformen gesetzlich zu verpflichten, private Chatnachrichten automatisiert nach entsprechendem Material zu durchsuchen. Ziel ist eine dauerhafte gesetzliche Regelung.

Streit um Datenschutz und Grundrechte

Die Verhandlungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten über den Kommissionsvorschlag verliefen bislang ohne Einigung. Mehrere Länder, darunter Österreich und Deutschland, äußerten Datenschutzbedenken. Auch Gespräche zwischen Vertretern des Europaparlaments und des Rates über einen Kompromiss blieben erfolglos. Im März lehnte das Europäische Parlament eine Verlängerung der bisherigen Ausnahmeregelung ab. Da die Regelung daraufhin mit April auslief, ist nun ein neuer Anlauf vorgesehen.

SPÖ und ÖVP unterstützen Verlängerung

SPÖ-Delegationsleiter Andreas Schieder erklärte in Straßburg, Dringlichkeitsverfahren sehe er aus parlamentarischer Sicht grundsätzlich kritisch. Dennoch werde seine Fraktion der Verlängerung zustimmen. Die freiwillige Kontrolle sei zwar nicht die gewünschte Lösung, allerdings dürfe das Ergebnis nicht sein, dass es bis zu einer Einigung auf eine umfassende Regelung überhaupt keine Maßnahmen gebe. Plattformen müssten Verantwortung übernehmen. Auch ÖVP-EU-Abgeordneter Lukas Mandl sprach sich für eine Verlängerung aus. Seit dem Auslaufen der Regelung im April bestehe aus seiner Sicht eine Gesetzeslücke, weil Plattformen nicht mehr freiwillig nach Missbrauchsdarstellungen suchen dürften. Da ein Großteil der Verfahren auf solchen Meldungen beruhe, sei es dringend erforderlich, die Möglichkeit zur freiwilligen Kontrolle wieder zu schaffen.

FPÖ und NEOS lehnen Vorstoß ab

Die FPÖ sprach sich erneut gegen die Verlängerung aus. EU-Abgeordnete Petra Steger verwies darauf, dass das Parlament erst vor wenigen Monaten gegen eine Verlängerung gestimmt habe. Sie kritisierte die freiwillige Chatkontrolle als anlasslose Massenüberwachung, durch die unbescholtene Bürger unter Generalverdacht gestellt würden. Ihre Fraktionskollegin Elisabeth Dieringer betonte zwar die Bedeutung des Kinderschutzes, lehnte jedoch Maßnahmen ab, die ihrer Ansicht nach den Weg für umfassende Überwachung ebnen könnten. Die NEOS kündigten ebenfalls eine Ablehnung an, allerdings mit anderer Begründung. Delegationsleiter Helmut Brandstätter sprach sich dafür aus, Plattformen stärker in die Verantwortung zu nehmen. Er kritisierte jedoch die freiwillige Ausgestaltung der Regelung und forderte stattdessen eine verpflichtende gesetzliche Lösung nach dem ursprünglichen Vorschlag der Europäischen Kommission. Deshalb wollen die NEOS sowohl das Dringlichkeitsverfahren als auch die geplante Verlängerung der Ausnahmeregelung ablehnen.

(APA/red)

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