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Ermittlungen gegen Kärntner Journalist Franz Miklautz eingestellt

Weisung der Oberstaatsanwaltschaft Graz - Ermittlungen rechtfertigender Verdacht "war nicht anzunehmen" - Staatsanwaltschaft Klagenfurt wurde "sensibilisiert"
©unsplash

Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Kärntner Journalisten Franz Miklautz durch die Staatsanwaltschaft Klagenfurt werden eingestellt. Das teilte die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Graz am Donnerstagnachmittag in einer Aussendung mit. Die OStA habe im Einvernehmen mit dem Justizministerium eine entsprechende Weisung erteilt: Ein Ermittlungen rechtfertigender Verdacht “war nicht anzunehmen”, hieß es in der Aussendung.

Miklautz war wegen seiner Recherchen rund um Gehälter und üppige Überstundenzahlungen im Klagenfurter Rathaus in den Fokus der Staatsanwaltschaft gerückt. Ihm wurde ein Beitrag zur Verletzung des Amtsgeheimnisses vorgeworfen, sein Handy und sein Laptop waren sichergestellt worden. Die sichergestellten Datenträger seien nun “umgehend auszufolgen”, hieß es dazu von der OStA.

Die OStA habe am Mittwoch die Medienberichte über die Causa verfolgt und “umgehend eine Evaluierung des Vorganges eingeleitet” sowie die Staatsanwaltschaft Klagenfurt um “Berichterstattung unter Aktenvorlage” ersucht. Nach Prüfung des Berichts und der Akten wurde dann die Weisung erteilt, “das aufgrund von Anzeigen von Verantwortlichen der Stadt Klagenfurt eingeleitete Verfahren gegen Franz Miklautz wegen des Verdachts der Verletzung des Amtsgeheimnisses als Bestimmungs- oder Beitragstäter einzustellen und die sichergestellten Datenträger umgehend auszufolgen”. Und weiter: “Ein Ermittlungen rechtfertigender Verdacht der Bestimmung oder Bestärkung der der Verletzung des Amtsgeheimnisses Verdächtigen war nicht anzunehmen.”

Zur Begründung hieß es, die bloße Veröffentlichung eines von Dritten geoffenbarten Amtsgeheimnisses “unterliegt nicht dem Strafgesetz”. Das Verfahren gegen die “der Offenbarung verdächtigen unmittelbaren Täter”, also jene zwei Personen, die dem Journalisten Akten zugespielt haben sollen, sei weiterhin anhängig.

Und auch zum Thema Redaktionsgeheimnis äußerte sich die Oberstaatsanwaltschaft: Dieses sei durch die Strafprozessordnung geschützt und “darf durch Sicherstellungen nicht umgangen werden, es sei denn, der betreffende Medienmitarbeiter ist selbst dringend der Tat verdächtig”. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt “wurde insofern in Bezug auf den Schutz von Berufs- und Redaktionsgeheimnissen sensibilisiert”.

Am Donnerstagnachmittag äußerste sich auch Justizministerin Alma Zadić (Grüne) zur Causa: “Die Pressefreiheit ist ein unumstößliches Grundprinzip unserer Demokratie. Dazu gehört selbstverständlich auch der Schutz von journalistischen Quellen und des Redaktionsgeheimnisses – gerade auch in Ermittlungsverfahren.” Deshalb habe man “rasch und entschieden gehandelt” und die OStA Graz im Einvernehmen mit dem Justizministerium die entsprechende Weisung erteilt. Eine Auswertung der sichergestellten Datenträger finde bis zur Übergabe an Franz Miklautz selbstverständlich nicht statt. “Die OStA Graz hat gemeinsam mit dem Ministerium in diesem Fall umsichtig und rasch ihre Fachaufsicht ausgeübt und die erforderlichen Handlungen gesetzt, um die rechtlichen Fehler in dieser Causa zu korrigieren”, lobte die Justizministerin die Grazer Oberstaatsanwaltschaft.

APA/Red.

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