Der Wolf und der zahnlose Compliance-Tiger
Jetzt spricht der zuständige ORF-Compliance-Beauftragte. Und bestätigt den entscheidenden Punkt: Seine fachliche Beurteilung des Wolf-Postings hat sich nicht geändert.
Jetzt wird es interessant.
Sehr interessant sogar.
Denn nach unseren beiden Editorials über Armin Wolf, sein Bluesky-Posting und die Frage, ob dieses mit dem Ethik-Codex des ORF vereinbar ist, wollte ich eines wissen:
Was sagt eigentlich jener Mann selbst dazu, der im ORF für die fachliche Beurteilung von Social-Media-Aktivitäten im Rahmen des Ethik-Codex zuständig ist?
Also habe ich mit Dr. Richard Laub, einem der beiden Compliance-Beauftragten des ORF, telefoniert. Und dieses Gespräch bringt Licht in eine Angelegenheit, die zuletzt durch Begriffe wie „Rüge“, „Abmahnung“, „Compliance-Entscheidung“ und „keine Rüge“ einigermaßen vernebelt worden ist.
Beginnen wir deshalb mit einer Klarstellung – auch in eigener Sache. Ich habe in meinen bisherigen Editorials davon geschrieben, dass Armin Wolf vom Compliance-Beauftragten „abgemahnt“ beziehungsweise „gerügt“ worden sei. Das war in dieser Form nicht präzise.
Dr. Laub hat mir ausdrücklich erklärt, dass er gar keine personalrechtliche Kompetenz besitzt, jemanden zu rügen oder abzumahnen. Wörtlich sagte er: „Ich habe keinerlei personalrechtliche Kompetenzen. Weder jemanden zu rügen, noch abzumahnen, noch sonst irgendwas.“
Eine Abmahnung müsste also gegebenenfalls von Vorgesetzten beziehungsweise der zuständigen Personalstelle ausgesprochen werden. So weit hat Wolf recht.
Aber jetzt kommt das große Aber.
Denn die wesentlich wichtigere Frage lautet: Hat der zuständige Compliance-Beauftragte Wolfs Posting als Verstoß gegen den ORF-Ethik-Codex beurteilt – oder nicht?
Und darauf gibt es nach meinem Gespräch keine Interpretationsakrobatik mehr.
Ich fragte Dr. Laub ausdrücklich: „Und diese Entscheidung war so, dass Sie gesagt haben: Dieses Posting widerspricht den Compliance-Regeln des ORF. Richtig?“
Seine Antwort: „Ja, genau. Und das ist meine fachliche Meinung, was den Ethik-Codex anbelangt.“
Noch deutlicher wurde es am Ende unseres Gesprächs. Ich fragte ihn, ob es mittlerweile bessere Argumente gegeben habe, die gegen seine damalige Beurteilung sprechen – oder ob er weiterhin zu seiner Entscheidung stehe.
Seine Antwort: „Ja, selbstverständlich. Das ist meine Meinung und meine sachliche Analyse diesbezüglich hat sich nicht geändert.“
Bumm.
Damit ist für mich der Kern der Geschichte geklärt.
Nicht irgendein Journalist.
Nicht irgendein politischer Gegner Wolfs.
Auch nicht der ExtraDienst.
Sondern der für diesen Bereich zuständige, nach eigener Aussage unabhängige und weisungsfreie Compliance-Beauftragte des ORF hat das betreffende Posting fachlich beurteilt.
Und er hält an dieser Beurteilung fest. Punkt.
Was bedeutet das nun? Dr. Laub erklärte mir sehr nachvollziehbar, worum es bei privaten Social-Media-Auftritten von ORF-Mitarbeitern geht. Natürlich darf Armin Wolf einen privaten Account betreiben. Natürlich genießt auch er Meinungsäußerungsfreiheit. Selbstverständlich.
Aber – und genau hier liegt der entscheidende Punkt – diese Freiheit steht bei einem prominenten ORF-Mitarbeiter nicht völlig losgelöst von dessen beruflicher Funktion.
Dr. Laub erklärte, dass auf der einen Seite Grundrechte wie Meinungsäußerungsfreiheit stehen. Auf der anderen Seite steht das Objektivitätsgebot des ORF.
Und ich fragte ihn deshalb sinngemäß: Wenn die private Betätigung eines Mitarbeiters mit dessen Funktion im ORF kollidiert, muss die Compliance dann zum Schutz des Unternehmens eingreifen?
Seine Antwort: „Genauso kann man sich das vorstellen.“
Noch klarer geht es kaum.
Und damit wird die Sache für mich erst richtig spannend. Denn jetzt wissen wir: Der zuständige Compliance-Beauftragte stellt einen Verstoß gegen den Ethik-Codex fest. Er hält auch nach den Diskussionen über den Fall an seiner fachlichen Analyse fest.
Aber was danach geschieht, liegt nicht mehr in seiner Hand.
Er erklärte mir: „Ich stelle nur fest, ob aus meiner Sicht ein Verstoß gegen den Ethik-Codex vorliegt oder nicht. Und damit ist meine Arbeit dann eigentlich getan.“
Genau da liegt das eigentliche Problem. Ich habe Dr. Laub im Gespräch ziemlich unverblümt gefragt: Was bringt eine Compliance-Feststellung, wenn danach nichts passiert? Wenn der zuständige Experte sagt: Das verstößt gegen unseren Ethik-Codex. Und die weitere Reaktion dann bei anderen Stellen liegt.
Ich sagte zu ihm: „Dann ist Ihre Arbeit doch, bei allem Respekt, zahnlos, wenn eine solche Feststellung keine Konsequenzen nach sich zieht.“
Dr. Laub antwortete bemerkenswert offen: „Selbstverständlich ist das meine Aufgabe, das sicherzustellen. Allerdings kann ich das tun, was ich tue, und dann muss ich es abgeben.“
Genau das ist der springende Punkt. Der Compliance-Beauftragte analysiert. Er entscheidet fachlich. Er stellt einen Verstoß fest. Er gibt die Sache weiter.
Und dann?
Dann beginnt offenbar das große ORF-Nirwana.
Wer hat danach was entschieden? Gab es tatsächlich eine personalrechtliche Abmahnung? Gab es nur ein Gespräch? Gab es gar nichts? Wer war dafür zuständig?
Und vor allem: Welche Konsequenz hat eine festgestellte Verletzung des Ethik-Codex bei einem der prominentesten Journalisten des Hauses?
Das sind jetzt die Fragen, die der ORF beantworten sollte.
Denn eines kann man nach meinem Gespräch mit Dr. Laub meines Erachtens nicht mehr seriös behaupten: Dass die zuständige Compliance-Stelle Wolfs Posting einfach für völlig unproblematisch gehalten hätte. Das Gegenteil ist der Fall.
Und jetzt wird Wolfs Wortklauberei interessant. Wolf kann sagen: „Der Compliance-Beauftragte hat mich nicht gerügt.“ Formal korrekt. Er darf nämlich gar nicht rügen.
Wolf kann sagen: „Der Compliance-Beauftragte hat mich nicht abgemahnt.“ Ebenfalls korrekt. Er darf nämlich gar nicht abmahnen.
Aber damit ist die entscheidende Frage nicht beantwortet: Hat der zuständige Compliance-Beauftragte einen Verstoß gegen den Ethik-Codex festgestellt? Nach meinem Gespräch mit Dr. Laub lautet die Antwort eindeutig: Ja.
Und hat sich dessen fachliche Einschätzung mittlerweile geändert? Nein. Das hat er mir ausdrücklich bestätigt.
Also ersparen wir uns künftig die semantischen Pirouetten.
Keine Abmahnung durch Laub. Aber eine weiterhin aufrechte fachliche Feststellung eines Verstoßes gegen den Ethik-Codex. Das ist der Sachverhalt, den ich aus diesem Gespräch mitnehme.
Und genau deshalb muss man jetzt nicht mehr nur über Armin Wolf reden.
Man muss auch deutliche Worte für das Verhalten des ORF und für das Verhalten der drei über Wolf stehenden Chefredakteure, die Laub beim Namen nennt und somit in die Pflicht ruft, reden: Johannes Bruckenberger, Gabriele Waldner-Pammesberger und Sebastian Prokop.
Denn eine Compliance-Struktur ist nur so glaubwürdig wie der Umgang eines Unternehmens mit ihren Feststellungen.
Was würde wohl mit einem kleinen ORF-Mitarbeiter passieren, wenn der zuständige Compliance-Beauftragte bei dessen Social-Media-Aktivitäten einen Verstoß gegen den Ethik-Codex feststellt? Würde man dann ebenfalls lange über Definitionen diskutieren? Würde man erklären, dass eine fachliche Compliance-Feststellung noch keine „Rüge“ sei?
Oder gäbe es Konsequenzen?
Ich weiß es nicht.
Aber genau das würde ich jetzt gerne wissen. Denn Compliance darf kein Papiertiger sein. Und schon gar kein Papiertiger, der bei den Kleinen Zähne zeigt und bei den Großen das Gebiss im Wasserglas lässt.
Eines muss ich Dr. Laub allerdings lassen. Ich fragte ihn auch ganz direkt: „Haben Sie Angst vor Herrn Wolf?“
Er lachte. Und sagte: „Nein. Ich habe grundsätzlich vor niemandem Angst.“ Er nehme die Dinge nicht persönlich, analysiere sie sachlich und gebe eine nüchterne Stellungnahme ab.
Das glaube ich ihm.
Und genau deshalb ist seine letzte Aussage in unserem Gespräch so wichtig. Seine fachliche Analyse in der Causa Wolf? Unverändert.
Vielleicht sollte man am Küniglberg weniger darüber diskutieren, wie man eine solche Feststellung nennt. Und sich stattdessen fragen, was man mit ihr macht.
Denn ein Ethik-Codex, dessen Verletzung festgestellt werden kann, ohne dass klar erkennbar ist, was daraus folgt, ist ungefähr so beeindruckend wie ein Radar ohne Strafzettel. Es blitzt. Man weiß, dass jemand zu schnell war. Und danach fährt er einfach weiter.
Der Wolf sowieso,
meint
Ihr
Christian W. Mucha
PS: Und damit korrigiere ich ausdrücklich einen Punkt aus meinen bisherigen Editorials: Dr. Laub selbst hat Wolf nicht abgemahnt. Das kann und darf er nach seiner eigenen Darstellung personalrechtlich gar nicht.
Er hat aber etwas getan, was für die inhaltliche Beurteilung viel entscheidender ist: Er hat einen Verstoß gegen den Ethik-Codex festgestellt – und hält an dieser fachlichen Beurteilung bis heute fest.
So viel Präzision muss sein. Und genau diese Präzision macht die Geschichte nicht kleiner. Sie macht sie erst richtig interessant.