Greenwashing-Vorwürfe gegen Apple
Apple darf laut Landesgericht Frankfurt seine Smartwatches in Deutschland vorerst nicht mehr als „CO₂-neutral“ bewerben.

In Deutschland ist es Apple künftig untersagt, seine Smartwatches als „CO₂‑neutral“ zu bewerben. Das Landgericht Frankfurt gab einer Unterlassungsklage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) statt und wertete die Kampagne als irreführend – bislang ist das Urteil zwar nicht rechtskräftig, doch bis zu einer endgültigen Entscheidung darf Apple die Formulierung nicht mehr verwenden.
Hohe Geldstrafe bei Verstößen
Für den Fall, dass Apple gegen das Verbot verstößt, sieht das Gericht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro vor. Bereits bei der ersten Verhandlung im Juni gab es Zweifel an der Klimaneutralität der beworbenen Produkte. Insbesondere die Aufforstungsprojekte, die Apple als Ausgleich für die Emissionen nennt, stehen in der Kritik. So sind nur 25 Prozent der genannten Flächen langfristig gesichert, andere Flächen sind nur bis 2029 gepachtet – was aus Sicht des Gerichts nicht den Anforderungen an eine dauerhafte Klimawirkung entspricht.
Umweltorganisationen warnen vor „Greenwashing“
Die DUH bezeichnete die Werbeaussagen als irreführend und sprach von „Greenwashing“. Besonders kritisch sehen die Umweltschützer die Nutzung von Eukalyptusplantagen, die nach etwa 14 Jahren abgeholzt werden. Das Holz werde meist verbrannt, sodass der gewünschte Effekt der langfristigen CO₂-Speicherung nicht erreicht werde. Apple weist die Vorwürfe zurück und verweist auf seine Bemühungen, die Umweltbelastung durch den Einsatz effizienterer Technologien und nachhaltiger Materialien zu reduzieren. Die verbleibenden Emissionen sollen durch Ausgleichsprojekte kompensiert werden. Zudem hat Apple das Ziel formuliert, bis 2030 seine gesamte Produktpalette klimaneutral zu gestalten.
Strengere EU-Regeln ab 2026
Ab 2026 treten in der Europäischen Union neue Vorgaben in Kraft, die klimabezogene Werbeaussagen stärker reglementieren. So dürfen Aussagen wie „CO₂-neutral“ künftig nicht mehr allein auf Kompensationsmaßnahmen basieren, die außerhalb der Wertschöpfungskette liegen. Diese Änderungen könnten auch Apples Werbepraxis beeinflussen.
(red)