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ORF-Beitrag verstößt nicht gegen Verfassung

Zweifel an der Legitimität der ORF-Haushaltsabgabe wurden vom VfGH ausgeräumt und weggekehrt.

02.07.2025 10:03
Redaktion
© Thomas Ledl
ORF-Zentrum, Wien

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat entschieden: Die Haushaltsabgabe zur Finanzierung des ORF ist rechtens. Das Höchstgericht sieht keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz – und damit keinen Anlass, an der neuen Form der ORF-Finanzierung zu rütteln. Eine Beschwerde, die geltend machte, es sei gleichheitswidrig, wenn auch Menschen ohne Fernsehgerät zur Kasse gebeten würden, wurde abgewiesen.

Möglichkeit statt Nutzung

Entscheidend sei laut VfGH nicht, ob jemand tatsächlich ORF-Inhalte konsumiert, sondern dass er oder sie die Möglichkeit dazu hat. Das Prinzip einer „teilhabeorientierten gleichmäßigen Lastenverteilung“ verlangt demnach keine Empfangsgeräte – allein das Vorhandensein eines Haushalts reicht aus. Und zwar für 15,30 Euro im Monat.

Das Argument: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk erfüllt eine demokratiepolitisch bedeutsame Aufgabe – unabhängig vom individuellen Nutzungsverhalten. Ob daheim jemand das Radiogerät eingeschaltet lässt oder lieber Netflix streamt, sei zweitrangig. Die Beitragszahlung sei Ausdruck gesamtgesellschaftlicher Verantwortung.

OBS darf’s auch vollziehen

Auch an der Rolle der ORF-Beitrags Service GmbH (OBS, früher GIS) hatte es Kritik gegeben. Doch der VfGH hält die Auslagerung hoheitlicher Aufgaben an die OBS für sachlich gerechtfertigt und effizient. Deren Geschäftsführung sei an Weisungen des Finanzministers gebunden – und somit ein kontrollierter Akteur im Dienste der Republik.

Die Entscheidung des Höchstgerichts beendet nun die juristische Hängepartie rund um die Haushaltsabgabe. Alle beim Bundesverwaltungsgericht unterbrochenen Verfahren können fortgesetzt werden. Die Beschwerdeflut, ausgelöst durch die Umstellung von der gerätegekoppelten Gebühr zur haushaltsbezogenen Pauschale Anfang 2024, bleibt zwar dokumentiert – rechtlich durchgesetzt hat sich jedoch der Staat.

Nägel mit Köpfen?

Der ORF-Beitrag ist so viel mehr als nur Fernsehen oder Radiohören. Er ist integraler Bestandteil der Republik und erfüllt Aufgaben, die auch ohne direkten Konsum über einzelne Ausspielkanäle allen zugutekommen. Mit dieser Argumentation könnte man den ORF gleich in den Ministeriumsrang erheben. Oder? Dann wäre die Haushaltsabgabe Geschichte – und niemand würde sich mehr über die Ausgaben unseres „Medienministeriums“ wundern.

Der Gedanke, den ORF zu einem Ministerium zu machen, mag schlüssig klingen – aber verfassungsrechtlich, medienrechtlich und europarechtlich wäre er unzulässig. Der ORF darf nicht Teil des Staates sein, sondern muss im öffentlichen Interesse agieren, ohne staatliche Weisungsgebundenheit. Wie dieser Grundsatz in der Praxis greift, zeigt der aktuelle Spruch des VfGH.

(APA/red)

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