OLG gibt „Falter“ im Streit mit Weißmann Recht

Das Oberlandesgericht Wien bestätigt, dass der „Falter“ sämtliche beanstandeten Chat-Auszüge von Roland Weißmann veröffentlichen darf.

03.08.2026 12:39
red04
© APA/EVA MANHART
Weißmann wies die Vorwürfe zurück.

Im Rechtsstreit zwischen dem ehemaligen ORF-Generaldirektor Roland Weißmann und der Wiener Wochenzeitung Falter hat das Oberlandesgericht (OLG) Wien zugunsten des Mediums entschieden. Laut einem Beschluss des Gerichts dürfen sämtliche veröffentlichten Chat-Auszüge verbreitet werden. Damit wurde eine frühere Entscheidung des Handelsgerichts Wien teilweise aufgehoben. Dieses hatte im Mai im Rahmen einer einstweiligen Verfügung die Veröffentlichung von drei von insgesamt 18 beanstandeten Chat-Passagen vorläufig untersagt.

Hintergrund des Verfahrens

Auslöser des Verfahrens waren Vorwürfe einer ORF-Mitarbeiterin gegen Weißmann. Sie beschuldigte ihn eines Fehlverhaltens ihr gegenüber. Nachdem die Vorwürfe öffentlich geworden waren, trat Weißmann als ORF-Generaldirektor zurück. In weiterer Folge wurde sein Dienstverhältnis beim ORF beendet. Weißmann wies die Vorwürfe zurück. Er erklärte, es habe sich um eine einvernehmliche und wechselseitige Beziehung gehandelt. Der Falter veröffentlichte daraufhin zahlreiche Chat-Nachrichten. Das Medium begründete dies mit dem öffentlichen Interesse an der Causa und verwies darauf, dass sich Weißmann selbst öffentlich zu dem Verhältnis geäußert und der Mitarbeiterin vorgeworfen habe, die Unwahrheit zu sagen. Daher überwiege in diesem Fall das öffentliche Informationsinteresse gegenüber dem Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereichs.

Gericht sieht Grenzen des Privatsphärenschutzes

Bereits Ende Mai hatte das Handelsgericht Wien festgehalten, dass Fragen eines möglichen Machtmissbrauchs sowie das Verhalten von Führungskräften im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht ausschließlich dem Privatbereich zuzurechnen seien, wenn die Betroffenen selbst an die Öffentlichkeit treten. Wer private Aspekte gezielt zur Entkräftung von Vorwürfen oder zur Korrektur des eigenen öffentlichen Bildes nutze, könne sich in diesem Bereich nicht mehr auf einen uneingeschränkten Schutz der Privatsphäre berufen.

Falter sieht Argumentation bestätigt

Die den Falter vertretende Medienanwältin Maria Windhager erklärte gegenüber der APA, der Rekurs Weißmanns sei vom Oberlandesgericht eindeutig zurückgewiesen worden. Nach ihrer Darstellung bestätige die Begründung des OLG die Entscheidung der ersten Instanz in wesentlichen Punkten und folge der Argumentation des Mediums. Wegen der schwierigen Interessenabwägung sei eine ausreichende Vorhersehbarkeit erforderlich gewesen, weshalb letztlich alle Chat-Passagen als zulässig eingestuft wurden.

Hauptverfahren beginnt im September

Ein außerordentlicher Revisionsrekurs an den Obersten Gerichtshof steht Weißmann laut Windhager nicht offen. Möglich bleibt lediglich ein Zulassungsrevisionsrekurs. Der Falter kann damit alle beanstandeten Chat-Auszüge wieder veröffentlichen. Das Hauptverfahren beginnt am 7. September mit einer Verhandlung am Handelsgericht Wien.

(APA/red)

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