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Presserat rügt „Kleine Zeitung“ und „Heute“

In der Berichterstattung über eine mutmaßliche Attacke nach dem Akademikerball seien laut Presserat unbelegte Mutmaßungen veröffentlicht worden.

13.05.2026 13:53
red04
© Adobe Stock
Positiv wurde vom Presserat hervorgehoben, dass die Kleine Zeitung den betreffenden Artikel rasch aus dem Online-Angebot entfernt hat.

Die Berichterstattung über eine mutmaßliche Attacke auf einen Burschenschafter nach dem Akademikerball in Graz ist vom österreichischen Presserat in zwei Fällen beanstandet worden. Der Senat 2 stellte fest, dass sowohl die Kleine Zeitung als auch Heute gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse verstoßen haben. Konkret betraf die Rüge die Artikel „Burschenschafter krankenhausreif geschlagen: Sieben Personen sind nun angeklagt“ in der Kleinen Zeitung sowie „Burschenschafter schwer verletzt – 7 Personen angeklagt“ in Heute.

Uneinheitliche Darstellung des Tatablaufs

Nach den vorliegenden Akten stehen insgesamt sieben Personen unter Anklage: zwei wegen schweren Raubes, fünf wegen Beitragstäterschaft. Fest steht laut Anklage, dass der Betroffene bei dem Vorfall schwere Körperverletzungen erlitten hat. Nicht abschließend geklärt ist jedoch der genaue Ablauf der Verletzung. In medizinischen Unterlagen ist festgehalten, dass der Mann „von hinten in den Thorax getreten und danach gestürzt“ sei. Ob weitere Gewalteinwirkungen wie Schläge oder mehrere Tritte erfolgt sind, ist Teil der laufenden Ermittlungen.

Vorwürfe gegen die Berichterstattung

Die Kleine Zeitung berichtete online, das Opfer sei im Zuge der Attacke geschlagen und getreten worden. Heute sprach von einem brutalen Überfall, bei dem der Mann durch Tritte und Schläge bewusstlos geprügelt worden sei. Eine Leserin wandte sich an den Presserat und kritisierte, dass Teile dieser Darstellung nicht belegt seien und teilweise auf Annahmen beruhten.

Stellungnahmen der Medien

Die Kleine Zeitung erklärte im Verfahren, die Darstellung habe sich auf eine Presseaussendung der Polizei gestützt. Darin werde lediglich beschrieben, dass der Mann Verletzungen am Oberkörper erlitten habe, während offen gelassen werde, ob diese durch Schläge, Tritte oder den anschließenden Sturz verursacht wurden. Heute gab an, sich auf Aussagen der Ehefrau des Opfers gestützt zu haben. Laut Presserat wären diese Angaben jedoch durch Rückfragen bei Polizei oder Staatsanwaltschaft zu überprüfen gewesen.

Bewertung durch den Presserat

Der Senat 2 stellte fest, dass keine gesicherten Anhaltspunkte vorliegen, wonach der Betroffene tatsächlich geschlagen, getreten oder bewusstlos geprügelt worden sei. Nach dem Ehrenkodex der Presse sei es unzulässig, unbelegte Annahmen oder Mutmaßungen über den Tatablauf zu veröffentlichen. Damit liege in beiden Fällen ein Verstoß gegen Punkt 2.1 des Ehrenkodex vor. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass ungenaue Darstellungen von Straftaten die Unschuldsvermutung berühren können und damit auch in die Persönlichkeitssphäre der Beschuldigten eingreifen. Positiv wurde vom Presserat hervorgehoben, dass die Kleine Zeitung den betreffenden Artikel rasch aus dem Online-Angebot entfernt hat. Gleichzeitig wurde die Redaktion dazu aufgefordert, bei künftiger Berichterstattung eine präzisere und besser überprüfte Darstellung sicherzustellen. Beide Medien wurden aufgefordert, die Entscheidung des Presserats freiwillig zu veröffentlichen.

(APA/red)

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