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ORF-Redaktionsausschuss kritisiert Stiftungsrat

In einer Resolution spricht der ORF-Redaktionsausschuss mehreren Mitgliedern des Stiftungsrates das Misstrauen aus.

16.04.2026 9:58
red04
© ORF/Roman Zach-Kiesling
ORF-Stiftungsrat Plenarsitzung. (Archiv)

Der ORF-Redaktionsausschuss hat das Vorgehen des Stiftungsrates der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalt in Zusammenhang mit jüngsten Entwicklungen deutlich kritisiert. In einer am gestrigen Mittwoch veröffentlichten Resolution spricht das Gremium vier Mitgliedern des Stiftungsrates das Misstrauen aus. Betroffen sind unter anderem der Stiftungsratsvorsitzende Heinz Lederer sowie dessen Stellvertreter Gregor Schütze. Die gewählten Redaktionssprecher aus allen Bereichen des ORF sehen in den aktuellen Vorgängen ein systemisches Problem innerhalb der Aufsichtsgremien und verweisen auf strukturelle Unvereinbarkeiten sowie politische Einflussnahmen.

Einschätzung einer tiefgreifenden Krise im ORF

In der Resolution wird die Situation im Unternehmen als „schwere Krise“ bezeichnet. Als Begründung werden mehrere Entwicklungen angeführt: der überraschende Rücktritt von Roland Weißmann als Generaldirektor nach schweren Vorwürfen, Diskussionen über Abfertigungen in Millionenhöhe für Führungskräfte sowie Debatten über hohe Gehälter einzelner Spitzenverdiener im Vergleich zu niedrig entlohnten jüngeren Beschäftigten. Zusätzlich verweist der Redaktionsausschuss auf Berichte über mutmaßlich unangemessenes Verhalten ehemaliger und aktueller Führungskräfte sowie auf interne Konflikte, Machtkämpfe und rechtliche Auseinandersetzungen innerhalb der Organisation.

Forderung nach unabhängiger Expertise

Nach Ansicht der Redaktionsvertretung zeigten die aktuellen Entwicklungen, dass das bestehende System in dieser Form nicht funktioniere. Im 35-köpfigen Stiftungsrat sei journalistische Kompetenz kaum vertreten, heißt es in der Aussendung. Zwar würden einzelne Mitglieder gute Arbeit leisten, insgesamt fehle jedoch häufig ein ausgeprägtes Verständnis für kritischen Journalismus. Der Redaktionsausschuss erneuert daher seine langjährige Forderung, wonach im Stiftungsrat ausschließlich fachlich unbestrittene Experten ohne politische Ausrichtung vertreten sein sollten.

Vorwürfe zu Unvereinbarkeiten

Im Zusammenhang mit dem Rücktritt von Roland Weißmann äußert der Redaktionsausschuss Kritik am Umgang mit der öffentlichen Kommunikation der Gründe. Das Vorgehen sei nach Einschätzung von Experten arbeitsrechtlich problematisch und könne finanzielle Nachteile für den ORF verursachen. Die Rolle von Heinz Lederer und Gregor Schütze wird in diesem Zusammenhang als problematisch bewertet. Darüber hinaus werden auch weitere Mitglieder des Stiftungsrates, darunter der frühere Politiker Peter Westenthaler sowie Thomas Prantner, kritisch erwähnt.

Ruf nach klaren Standards und Transparenz

Der Redaktionsausschuss fordert, dass an Management und Aufsicht des ORF mindestens ebenso strenge Maßstäbe angelegt werden wie an Journalisten selbst, für die umfassende Compliance-Regeln gelten. Es dürfe keinen Raum für unangebrachtes Verhalten, persönliche Vorteile, Intransparenz oder Interessenkonflikte geben. Von der neuen ORF-Geschäftsführung erwartet das Gremium, dass intern festgestellte Missstände klar benannt, Empfehlungen bestehender Gremien umgesetzt und notwendige Konsequenzen gezogen werden. Kritisch gesehen wird insbesondere, wenn Berichte nicht weiterverfolgt oder zurückgehalten würden. Auch eine geplante externe Meldestelle dürfe nicht lediglich symbolischen Charakter haben.

Forderung nach Entpolitisierung

Positiv bewertet wird das Bemühen um umfassende Aufklärung durch die interimistische ORF-Generaldirektorin Ingrid Thurnher. Diese dürfe weder intern noch extern behindert werden, so die Position des Redaktionsausschusses. An die Politik richtet sich die Forderung nach einer konsequenten Entpolitisierung der Aufsichtsgremien sowie nach einer Reduktion parteipolitischer Einflüsse auf den ORF. Zusätzlich wird eine langfristige finanzielle Absicherung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch ein entsprechendes Verfassungsgesetz angeregt.

(APA/red)

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