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ORF: FPÖ-Stiftungsräte reichen Beschwerde ein

Westenthaler und Urtz werfen der ORF-Spitze vor, den Stiftungsrat bei Weißmanns Rücktritt übergangen und vollendete Tatsachen geschaffen zu haben.

01.04.2026 12:55
red04
© ORF/Roman Zach-Kiesling
ORF-Stiftungsrat Plenarsitzung. (Archiv)

Die ORF-Stiftungsräte Peter Westenthaler und Christoph Urtz haben bei der Medienbehörde KommAustria eine Beschwerde gegen den Vorsitzenden des ORF-Stiftungsrats, Heinz Lederer, sowie dessen Stellvertreter Gregor Schütze eingebracht. Anlass sind Vorgänge rund um den Rücktritt des ehemaligen ORF-Generaldirektors Roland Weißmann. In der am heutigen Mittwoch eingebrachten Beschwerde wird den beiden vorgeworfen, den Stiftungsrat bei ihrem Vorgehen übergangen und zu spät informiert zu haben. Dadurch sei das Gremium in seinen Entscheidungsrechten eingeschränkt worden.

Druck auf den ORF-Chef

Nach Darstellung der Beschwerdeführer sei auf Weißmann „offensichtlich“ Druck ausgeübt worden, damit er sein Amt niederlegt. Damit habe vermieden werden sollen, dass sich der Stiftungsrat mit einer möglichen Abberufung befassen müsse. Eine solche Abberufung hätte eine Zweidrittelmehrheit erfordert, deren Zustandekommen aus Sicht von Westenthaler und Urtz ungewiss gewesen sei. Durch das Vorgehen der Stiftungsratsspitze seien daher vollendete Tatsachen geschaffen worden, die die Zuständigkeit des Gremiums umgangen hätten.

Widersprüchliche Darstellungen zum Rücktritt

Die Ereignisse rund um den Rücktritt werden unterschiedlich geschildert. Lederer hatte wiederholt erklärt, Weißmann sei nicht zum Rücktritt gedrängt worden. Ihm sei lediglich aufgetragen worden, Vorwürfe einer ORF-Mitarbeiterin rasch zu prüfen. Diese hatte unter anderem Chatverläufe und Bilder vorgelegt, um ein angebliches Fehlverhalten zu belegen. Da eine Klärung nicht erfolgt sei, habe Weißmann selbst den Rücktritt eingereicht. Dessen Rechtsvertreter stellte hingegen dar, dass sehr wohl Druck seitens der Stiftungsratsspitze ausgeübt worden sei. Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe bestritt Weißmann und verwies auf eine einvernehmliche Beziehung.

Kritik an Informationspolitik und Vorgehen

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft den Zeitpunkt der Information des Stiftungsrats. Laut Beschwerde fand bereits am 4. März ein Treffen zwischen der Stiftungsratsspitze und dem Anwalt der betroffenen Mitarbeiterin statt. Die übrigen Mitglieder des Gremiums seien jedoch erst am 9. März darüber informiert worden. Westenthaler und Urtz vertreten die Auffassung, dass Lederer und Schütze keine Befugnis gehabt hätten, in dieser Angelegenheit Gespräche zu führen. Lederer hatte demgegenüber betont, dass sämtliche Schritte unter rechtlicher Beratung erfolgt seien.

Beanstandung der Wortwahl

Auch die Beiziehung eines externen Rechtsanwalts durch den Vorsitzenden wird in der Beschwerde kritisiert. Dies stelle aus Sicht der Beschwerdeführer eine Überschreitung der Kompetenzen dar, da eine entsprechende Befugnis nicht vorgesehen sei. Zusätzlich wird die Kommunikation der Stiftungsratsspitze beanstandet. In einer Aussendung seien die Vorwürfe als „sexuelle Belästigung“ bezeichnet worden. Westenthaler und Urtz sehen darin einen Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht, da keine strafrechtlich relevanten Vorwürfe im Raum gestanden hätten und die Formulierung einen entsprechenden Eindruck erwecken könne.

Mögliche Interessenkonflikte

Die Beschwerde greift zudem Nebentätigkeiten von Lederer auf. Dabei wird unter anderem auf eine Beratungsfunktion für die Rhomberg-Gruppe verwiesen, die an einem Teil des ORF-Funkhauses beteiligt ist. Daraus könnten sich Interessenkonflikte ergeben. Lederer hatte bereits zuvor erklärt, seine beruflichen Tätigkeiten seien geprüft worden und stünden nicht im Widerspruch zu seiner Funktion im Stiftungsrat. Ziel seiner Arbeit sei es gewesen, eine gemeinsame Kommunikationsbasis zwischen den beteiligten Parteien zu schaffen.

(APA/red)

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