Social-Media-Verbot für Kinder unter 14 kommt
Die Bundesregierung führt ein Social-Media-Verbot für Kinder unter 14 Jahren ein und reformiert die AHS-Lehrpläne.
Nach zähen Verhandlungen hat die Bundesregierung am heutigen Freitag eine neue Regelung für Social Media und Schulunterricht beschlossen. Demnach sollen Kinder unter 14 Jahren künftig von der Nutzung sozialer Medien ausgeschlossen werden. Gleichzeitig wurde eine umstrittene Reform der Lehrpläne an den AHS-Oberstufen verabschiedet, die ab dem Schuljahr 2027/28 in Kraft treten soll. Die von der ÖVP geforderte Klarnamenpflicht wird dabei nicht eingeführt, wohl aber ein strengerer Vollzug beim Schutz bestehender Nutzerdaten und eine intensivere Zusammenarbeit zwischen Plattformen und Behörden bei der Täterverfolgung.
Social-Media-Verbot bis 14 Jahre
Vizekanzler Andreas Babler wies bei einer Pressekonferenz auf die „negativen Auswirkungen von Social Media-Plattformen“ auf junge Menschen hin. Er betonte, dass es in anderen Bereichen Altersbeschränkungen gebe, etwa zum Schutz vor schädlichen Substanzen, und dass auch andere Informationsanbieter klare Regeln zum Schutz junger Menschen vor schädlichen Inhalten hätten. Diese müssen laut ihm nun auch im digitalen Raum umgesetzt werden. Die Regierung will das Social-Media-Verbot über drei Maßnahmen umsetzen: klare Regeln für Betreiber-Plattformen, die Förderung des Ziels einer Altersbeschränkung auf EU-Ebene (z. B. über den Digital Services Act) und eine rasche nationale Lösung, solange EU-weite Regelungen noch ausstehen.
Gesetzesvorschlag soll bald kommen
Digital-Staatssekretär Alexander Pröll kündigte an, dass bis Ende Juni ein Gesetzesvorschlag zur technischen Umsetzung der Altersbeschränkung vorliegen soll. Geplant sind moderne Methoden zur Altersverifikation, die die Privatsphäre schützen, indem das Alter bestätigt werden kann, ohne persönliche Daten preiszugeben. Es sei ein zweistufiges Modell denkbar, ähnlich wie auf EU-Ebene diskutiert. Welche Plattformen vom Verbot betroffen sein werden, ist noch offen. Es soll keine feste Liste geben; Experten empfehlen stattdessen eine funktionale Prüfung. Betroffen seien Plattformen, die süchtigmachende Algorithmen einsetzen oder als Einfallstor für Pädophile dienen können.
Medienkompetenz, Demokratie und KI
Bildungsminister Christoph Wiederkehr betonte das Bewusstsein über die Schädlichkeit von Social Media und dass der bewusste Umgang damit gelernt werden müsse – neben dem Elternhaus auch in der Schule. Daher wird die Lehrplanreform an den AHS-Oberstufen ein neues Fach für Medienkompetenz, Demokratie und den Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) einführen. Die Schulen können entscheiden, ob Medienkompetenz als eigenständiges Fach oder im Rahmen eines Fächerbündels unterrichtet wird. Ziel ist ein gesunder, reflektierter und kritischer Umgang mit Medien. Der Informatikunterricht, bisher zwei Stunden über vier Jahre, wird um eine Stunde erweitert und thematisch auf KI ausgerichtet: Funktionsweise digitaler Systeme verstehen und Potenziale sowie Risiken erkennen. Um die neuen Inhalte zu integrieren, werden bei Latein in der Oberstufe zwei der bisherigen zwölf Wochenstunden gekürzt (ursprünglich waren vier Stunden vorgesehen). Bei der zweiten lebenden Fremdsprache an Realgymnasien werden ebenfalls zwei Stunden reduziert.
Weitere Maßnahmen zur Medienkompetenz
Staatssekretär Pröll kündigte ergänzende Maßnahmen an: Unterstützung bei der Erstellung jugendaffiner Formate, Workshop-Reihen zur Faktenerkennung für alle Altersgruppen sowie den Ausbau des „Trusted Flagger“-Systems zur schnelleren Meldung und Entfernung problematischer Inhalte. Die von der ÖVP geforderte Klarnamenpflicht wird nicht eingeführt. Stattdessen setzt die Bundesregierung auf strengeren Vollzug bei der Weitergabe bestehender Nutzerdaten und eine intensivere Zusammenarbeit zwischen Plattformen und Behörden bei der Täterverfolgung. Nach der Einigung mit Lehrer-, Schüler- und Elternvertretungen liegt es nun an den Koalitionspartnern, die Reform zu unterstützen, damit sie tatsächlich umgesetzt werden kann.
(APA/red)

