Rundfunkbranche fordert strengere Smart-TV-Regeln
Europäische Rundfunkverbände fordern klare Regeln für Smart-TVs und Sprachassistenten, um den Wettbewerb zu sichern.
Mehrere europäische Rundfunk- und Radiobranchenvertreter haben die Europäische Kommission in einem gemeinsamen Schreiben aufgefordert, strengere Regeln für Connected TVs und virtuelle Assistenten einzuführen. Ihrer Ansicht nach begünstigt die aktuelle Regulierung großer Technologieplattformen und schafft Wettbewerbsnachteile für kleinere Medienanbieter.
Digital Markets Act
Das Schreiben wurde am 23. März 2026 in Brüssel übermittelt. Die Unterzeichner weisen darauf hin, dass der DMA derzeit die zunehmende Bedeutung von Smart‑TV‑Betriebssystemen und Sprachassistenten nicht ausreichend abdeckt. Nach Ansicht der Verbände ist der Markt für Betriebssysteme von vernetzten Fernsehern in den vergangenen Jahren stark konzentriert worden. Marktanteile wichtiger Plattformen wie Android TV, Amazon Fire OS und Tizen OS von Samsung seien gewachsen, was diesen Anbietern erheblichen Einfluss auf die Inhalteverteilung und Nutzerzugänge verschaffe. Diese Entwicklung könne sich nachteilig auf die Sichtbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit von Medienangeboten auswirken, argumentieren die Verbände.
Bedeutung von Gatekeeper‑Regeln
Die Verbände fordern, dass große Betriebssystem‑Anbieter im Bereich Connected TV als sogenannte Gatekeeper im Sinne des DMA eingestuft werden. Gatekeeper‑Status bringt strenge Verpflichtungen mit sich, etwa im Zugang zu Nutzer‑Daten oder bei intersystemischer Offenheit. Die aktuelle Rechtslage lasse jedoch diese wichtigen Akteure weitgehend unreguliert, so die Kritik. Besonderer Augenmerk liegt den Unterzeichnern zufolge auf möglichen technischen oder vertraglichen Beschränkungen, die Wettbewerb und Interoperabilität zwischen verschiedenen Medienanbietern erschweren könnten – etwa durch fehlende Weiterleitungen zwischen Medienanwendungen oder eingeschränkte Empfehlungssysteme.
Virtuelle Assistenten und regulatorische Lücken
Ein weiterer Kernpunkt des Statements betrifft virtuelle Assistenten wie Sprachassistenten oder KI‑basierte Dienste. Obwohl der DMA diese Kategorie grundsätzlich umfasst, sei bisher kein einzelner Anbieter in diesem Bereich offiziell als Gatekeeper klassifiziert worden. Nach Auffassung der Verbände entsteht dadurch eine „regulatorische Lücke“, die es großen Plattformen erlaube, de facto Gatekeeper‑Funktionen im Medienbereich wahrzunehmen – etwa beim Zugang zu Inhalten über Smartphones, Lautsprecher oder Fahrzeug‑Infotainment‑Systeme. Die Verbände fordern daher, die Definition von „Geschäftsnutzern“ im DMA so auszulegen, dass sie eine breitere Palette an Akteuren einschließt und eine zeitgemäße Regulierung ermöglicht.
Appell an Europäische Kommission
Abschließend betonen die Unterzeichner, dass die Kommission die Gelegenheit habe, die Wettbewerbsgesetze zukunftsfest zu machen. Ziel sei es, frühzeitig auf mögliche schädliche Praktiken großer Plattformbetreiber zu reagieren, bevor sie sich dauerhaft am Markt durchsetzen. Die Verbände erklärten ihre Bereitschaft, die Kommission mit Daten und Fachwissen zu unterstützen. Zu den Unterzeichnern gehören unter anderem die Association of Commercial Television and Video on Demand Services in Europe (ACT), die Association of European Radios (AER), die European Broadcasting Union (EBU) sowie nationale Rundfunk‑Verbände aus mehreren EU‑Ländern.
(red)

