Presserat rügt „Krone“ wegen Absturzopfer-Fotos
Bei der Berichterstattung über das Flugzeugunglück veröffentlichte die „Krone“ unverpixelte Opferbilder – der Presserat rügt diesen Verstoß.
Die „Kronen Zeitung“ hat mit einem Onlinebericht über den Absturz einer Maschine von Air India gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse verstoßen. Zu diesem Schluss kommt der Presserat.
Unverpixeltes Foto von Opfern
Kritisiert wird insbesondere die Einbettung eines Beitrags aus dem sozialen Netzwerk X in den Artikel. Darin war ein unverpixeltes Selfie eines Ehepaares gemeinsam mit seinen drei Kindern zu sehen, aufgenommen im Flugzeug. Die später verunglückten Personen wurden im Bericht teilweise auch namentlich genannt. Nach Ansicht des Presserats stellt dies eine Verletzung des Persönlichkeitsschutzes dar.
Persönlichkeitsschutz auch nach dem Tod
Der zuständige Senat 3 betonte, dass Berichte über tödliche Unglücke grundsätzlich von öffentlichem Interesse seien. Gleichzeitig dürfe jedoch der Schutz der Persönlichkeit der Opfer nicht außer Acht gelassen werden. Dieser Schutz gelte auch über den Tod hinaus. Die Veröffentlichung unverpixelter Bilder von Personen, die nicht im öffentlichen Leben standen, greife in deren Persönlichkeitssphäre ein. Zudem könne eine solche Darstellung die Trauerarbeit der Angehörigen beeinträchtigen. Unerheblich sei dabei, ob entsprechende Bilder bereits zuvor oder parallel in anderen Medien oder sozialen Netzwerken verbreitet wurden.
„Krone“ erkennt Entscheidung nicht an
Der Presserat forderte die „Kronen Zeitung“ auf, freiwillig über die Entscheidung zu berichten. Die Zeitung erkennt die Schiedsgerichtsbarkeit des Gremiums jedoch nicht an und beteiligte sich auch nicht am Verfahren.
(APA/red)

