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EU-Staaten drängen auf Social-Media-Altersgrenze

Beim EU-Gipfel in Brüssel stand der Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum besonders im Fokus.

20.03.2026 9:13
red04
© Adobe Stock
Die technische Umsetzung von Altersgrenzen ist eng mit den Betreibern großer Online-Plattformen verknüpft.

Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union wollen strengere Regeln für den Zugang zu sozialen Netzwerken wie TikTok oder Instagram vorantreiben. Im Fokus steht dabei die Einführung eines digitalen Mindestalters, das dem Schutz von Minderjährigen dienen soll. Dies geht aus den Abschlusserklärungen des jüngsten EU-Gipfels in Brüssel hervor. Gleichzeitig betonten sie, dass bei möglichen Maßnahmen sowohl der Schutz der Privatsphäre als auch die Zuständigkeiten der einzelnen Mitgliedstaaten berücksichtigt werden müssten.

Durchsetzung bestehender Regeln

Die Mitgliedstaaten fordern die Europäische Kommission auf, das Gesetz über digitale Dienste, den sogenannten Digital Services Act (DSA), konsequent umzusetzen. Besondere Bedeutung messen sie dabei den Leitlinien zum Schutz von Minderjährigen bei. In Brüssel gelten diese als zentraler Ansatzpunkt, um eine wirksame Altersgrenze für soziale Plattformen zu etablieren.

Regulierung liegt bei EU

Die technische Umsetzung von Altersgrenzen ist eng mit den Betreibern großer Online-Plattformen verknüpft. Zuständig für entsprechende Vorgaben und deren Durchsetzung ist jedoch ausschließlich die EU-Kommission. Einzelne Mitgliedstaaten können den Plattformen keine eigenständigen zusätzlichen Verpflichtungen auferlegen. Diskussionen über nationale Alleingänge, etwa in Deutschland, stoßen daher an rechtliche Grenzen. Entscheidungen über verbindliche Maßnahmen müssen auf europäischer Ebene getroffen werden. Unklar bleibt hingegen, ob konkrete Altersgrenzen oder mögliche Nutzungsverbote für Minderjährige weiterhin in die Kompetenz der einzelnen Staaten fallen könnten.

Verbot bestimmter KI-Anwendungen bekräftigt

Neben den Plänen zu sozialen Medien bekräftigten die EU-Staaten auch ihre Haltung zu Künstlicher Intelligenz. Demnach sollen KI-Systeme keine intimen Bilder ohne Zustimmung der Betroffenen erzeugen dürfen. Ebenso soll die Darstellung sexuellen Kindesmissbrauchs strikt untersagt werden.

(APA/red)

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