Google Fonts: Gericht stoppt Abmahnmodell
Ein Urteil aus Wien entlastet Unternehmen und erklärt massenhafte DSGVO-Abmahnungen wegen Google Fonts für missbräuchlich.
Die jahrelange Verunsicherung rund um Google Fonts bekommt erstmals eine klare juristische Einordnung. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien hat in einem Musterprozess entschieden, dass die massenhaften Abmahnungen wegen der Nutzung von Google-Schriftarten nicht dem Schutz des Datenschutzes dienten, sondern einem gezielten Einnahmemodell. Die Klage gegen einen niederösterreichischen Unternehmer wurde abgewiesen.
Damit rückt das Gericht den Fokus weg von der technischen Frage der Schriftart-Einbindung – und hin zur Motivation hinter tausenden Abmahnschreiben.
Abmahnungen als Geschäftsmodell
Ausgangspunkt war eine Abmahnwelle im Sommer 2022. Mehrere tausend Unternehmen wurden aufgefordert, Schadenersatz zu zahlen, weil sie Google Fonts in ihre Websites eingebunden hatten. Argumentiert wurde mit einer angeblichen Datenübertragung in die USA und einem daraus resultierenden DSGVO-Verstoß.
Das Gericht hält nun fest: Die Klägerin ließ gezielt Software programmieren, um Websites automatisiert aufzurufen und so möglichst viele Datenschutzvorgänge auszulösen. Ziel sei nicht gewesen, Datenschutzrechte durchzusetzen, sondern Vergleichszahlungen zu lukrieren. Diese Vorgehensweise wertete das Gericht als missbräuchliche Berufung auf die DSGVO.
Entwarnung für Unternehmen
Für Unternehmen ist das Urteil vor allem eines: eine deutliche Entlastung. Es stellt klar, dass die bloße Verwendung von Google Fonts kein automatisches rechtliches Risiko darstellt. Die Einbindung der von Google bereitgestellten Schriftarten war nicht Kern des Verfahrens, sondern lediglich der Anlass für ein systematisches Abmahnschema.
Zwar ist die Entscheidung nicht rechtskräftig, der Anwalt der Klägerin kündigte Berufung an und verweist auf anhängige Verfahren beim Europäischer Gerichtshof. An der Signalwirkung ändert das jedoch wenig: Das Wiener Urteil entzieht dem bisherigen Abmahnmodell in Österreich die Grundlage.
Klare Linie gegen Missbrauch
Auch die Wirtschaftskammer Österreich sieht in dem Spruch ein deutliches Zeichen gegen massenhafte, missbräuchliche Abmahnungen. Die Kammer hatte die Prozesskosten des beklagten Unternehmers übernommen und will ihn auch im Berufungsverfahren unterstützen.
Juristisch bleibt die Datenschutzfrage komplex, kommunikativ ist die Lage nun deutlicher: Datenschutz soll schützen, nicht einschüchtern. Für Unternehmen, die Google Fonts nutzen, bedeutet das vorerst Rechtssicherheit. Und das Ende einer Abmahnpraxis, die weniger mit Privatsphäre als mit Kalkül zu tun hatte.
(APA/red)