Zuckerberg verteidigt Meta in Sucht-Prozess

Im Verfahren um das Suchtpotenzial von Online-Plattformen wies Zuckerberg zentrale Vorwürfe zu möglichen Suchtmechanismen zurück.

19.02.2026 15:11
red04
© Adobe Stock
Zuckerberg erklärte, dass das Unternehmen keine Zielvorgaben mehr für die Nutzungsdauer seiner Apps festlege.

Im Verfahren um das mögliche Suchtpotenzial sozialer Netzwerke hat Mark Zuckerberg die Geschäftspraxis seines Unternehmens verteidigt. Vor Gericht in Los Angeles erklärte der Chef des Facebook-Konzerns Meta, dass das Unternehmen keine Zielvorgaben mehr für die Nutzungsdauer seiner Apps festlege. Das berichtete das Wall Street Journalaus dem Gerichtssaal. Zugleich räumte Zuckerberg ein, dass vereinzelt auch Kinder unter 13 Jahren auf Dienste des Konzerns zugreifen, obwohl dies gegen die Nutzungsbedingungen verstoße. Entsprechende Konten würden gelöscht, sobald sie bekannt würden, zitierte der Fernsehsender CNBC den Meta-Chef.

Ursache psychischer Erkrankungen

Im Zentrum des Verfahrens steht die Klage einer heute 20-jährigen Frau, die unter den Initialen KGM auftritt. Sie wirft Online-Plattformen vor, ihre Angebote bewusst so gestaltet zu haben, dass Nutzer ein suchtähnliches Verhalten entwickelten. Als Beispiel nennt sie unter anderem Funktionen wie das endlose Weiter­scrollen von Beiträgen. Nach eigenen Angaben begann sie bereits als Kind mit der Nutzung entsprechender Dienste. Ihre späteren Depressionen und Angstzustände führt sie auf den intensiven Konsum sozialer Medien zurück. Die Klage richtet sich derzeit gegen die Videoplattform YouTube sowie gegen den Foto- und Videodienst Instagram, der zu Meta gehört. Ursprünglich ebenfalls verklagte Wettbewerber wie Snapchat und TikTok sind durch Vergleiche nicht mehr Teil des Verfahrens. Beobachter werten den Prozess als potenziell richtungsweisend für zahlreiche ähnliche Klagen in den USA.

Meta weist Verantwortung zurück

Meta hatte die Vorwürfe bereits zu Beginn des Prozesses zurückgewiesen. Die Geschworenen müssten klären, ob Instagram tatsächlich ein wesentlicher Faktor für die psychischen Probleme der Klägerin gewesen sei, erklärte das Unternehmen. Den vorgelegten Belegen zufolge habe sie schon vor der Nutzung sozialer Medien mit erheblichen persönlichen Herausforderungen zu kämpfen gehabt. Zu Prozessbeginn argumentierten die Anwälte des Konzerns, die psychischen Probleme stünden im Zusammenhang mit Misshandlungen sowie instabilen familiären Verhältnissen. Zudem verweist Meta auf Schutzmaßnahmen, die über die Jahre eingeführt worden seien, darunter spezielle Teenager-Konten und Kontrollfunktionen für Eltern.

YouTube bestreitet Einstufung als soziales Netzwerk

Auch ein Anwalt von YouTube wies die Vorwürfe zurück. Die Klägerin sei nicht süchtig nach der Plattform gewesen. Zudem gehöre YouTube nicht zur Kategorie sozialer Netzwerke, sondern sei eher mit Streaming-Angeboten wie Disney+oder Netflix vergleichbar. Es gebe keine Hinweise auf einen exzessiven Konsum von YouTube-Videos. Zwischen 2020 und 2024 habe die Klägerin die Plattform durchschnittlich 29 Minuten pro Tag genutzt, zitierte der Onlinedienst Courthouse News Service den Anwalt.

(APA/red)

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