TikTok vergleicht sich in Prozess um Suchtgefahr

Im Verfahren um das Suchtpotenzial sozialer Plattformen zieht sich TikTok aus der Affäre.

28.01.2026 12:11
Redaktion
© Adobe

In einem potenziell richtungsweisenden US-Verfahren zum Suchtpotenzial sozialer Medien entzieht sich TikTok einem Gerichtsprozess durch einen Vergleich. Die Klagen gegen Meta und die Videoplattform YouTube werden hingegen weiterverfolgt. Das teilte der Klägeranwalt Joseph VanZandt mit. Details zur Einigung mit TikTok wurden nicht genannt.

Parallel dazu begann in Los Angeles die Auswahl der Geschworenen für den Prozess, der nun ohne TikTok geführt wird. Beobachter sehen darin dennoch ein Verfahren mit Signalwirkung für die gesamte Branche.

Vorwurf: gezielte Förderung von Abhängigkeit

Geklagt hat eine Frau, die im Verfahren anonym unter den Initialen KGM auftritt. Sie wirft mehreren Online-Plattformen vor, ihre Angebote bewusst so gestaltet zu haben, dass sie süchtig machen. Konkret geht es etwa um endlose Scroll-Funktionen, die Nutzerinnen und Nutzer ohne natürlichen Abbruchpunkt von Beitrag zu Beitrag führen.

Nach Angaben der Klägerseite begann KGM bereits als Minderjährige mit der intensiven Nutzung sozialer Netzwerke. Diese habe bei ihr Depressionen und Angstzustände ausgelöst oder verstärkt. Die beklagten Unternehmen verweisen demgegenüber auf Schutzmaßnahmen, die in den vergangenen Jahren insbesondere für junge Nutzer eingeführt worden seien.

Präzedenzfall mit offener Wirkung

In den USA sind derzeit Hunderte ähnliche Klagen anhängig. Der Prozess in Los Angeles gilt daher als möglicher Präzedenzfall. Auch die Betreiber der Foto-App Snapchat haben sich jüngst mit der Klägerin auf einen Vergleich geeinigt.

Ungeachtet dessen bleibt TikTok in anderen US-Verfahren weiterhin beklagt. Der nun angestrebte Vergleich dürfte daher weniger als juristischer Schlussstrich denn als taktischer Rückzug in einem besonders exponierten Fall zu werten sein. Für die anhängigen Klagen gegen andere Plattformen könnte das Verfahren nicht so glimpflich ausgehen.

(APA/red)

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