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TikTok-Fallstudie: Posts ohne Musiklizenz kosten

Heute zeigt einen Fall der verdeutlicht wie schnell TikTok-Posts ohne Musiklizenz rechtliche Forderungen auslösen.

17.11.2025 13:27
Redaktion
© Adobe Stock
(Symbolfoto)

Ein TikTok-Clip, acht Sekunden Musik, 2.100 Euro Lizenzforderung: Die Titelstory in der heute-Ausgabe vom 17.11. beschreibt den Fall eines Mechanikers aus Ollersdorf, der ziemlich dreist klingt. Was wie eine überzogene Abmahnung wirkt, verweist auf ein reales Problem im Social-Media-Ökosystem. Die Grenze zwischen privatem Posting und kommerziellem Einsatz verschwimmt – besonders, wenn KMUs ihre Reichweite auf Plattformen wie TikTok aufbauen und dabei persönlichen Einsatz zeigen.

Urheberrecht trifft Kleingewerbe

Der Fall ist klar umrissen: Der 31-jährige Rihan B. wollte seinen neuen Mechaniker-Betrieb über ein TikTok-Profil bewerben. Ein kurzer Clip war mit einem Song eines deutschen DJs unterlegt – ohne Lizenz. Genau hier setzt die Forderung an: Der Rechteinhaber verlangt rückwirkend 2.100 Euro, weil die Musik kommerziell genutzt worden sei. Die Klagen wickelt laut heute eine einschlägig bekannte Agentur namens “Sound Guardian” ab.

Dass der Betrag schließlich durch die Unterstützung eines Anwalts auf 500 Euro reduziert werden konnte, ändert am Schuldverhalten nichts: Die Abmahnlogik folgt dem klassischen Muster der urheberrechtlichen Verwertung – und ist im Kern legitim. Wer Musik nutzt, um ein Unternehmen zu bewerben, benötigt eine Lizenz, unabhängig davon, ob die Reichweite klein oder groß ist.

Monetarisierung durch Creator

Der Fall verweist auf einen weiteren Aspekt, der im beschriebenen Fall wohl kaum treffend ist, aber zusammenhängt: Viele Social-Media-Profile sind längst nicht mehr rein privat. Sobald Creator-Programme, Reward-Modelle oder Affiliate-Mechanismen greifen, entsteht eine monetarisierte Reichweite – und damit eine zusätzliche geschäftliche Dimension.

TikTok honoriert Videos ab bestimmten Schwellenwerten, unabhängig davon, ob die Musiklizenz vorliegt. Auch kleinere Accounts können so faktisch kommerziell auftreten. Wer Einnahmen erzielt, kann sich nicht auf private Nutzung berufen.

Professionelle Influencer werden zudem häufig über Agenturen vermarktet, mit klaren Buchungsstrukturen und Media-Kits. Für sie gelten dieselben urheberrechtlichen Anforderungen wie für klassische Werbekunden.

Die Rechtslage ist eindeutig

Der Ollersdorfer Mechaniker ist kein Einzelfall. Rechteinhaber und spezialisierte Agenturen monitoren TikTok intensiv, weil Musiknutzung dort meist unbedacht erfolgt. Die Abmahnung ist juristisch zulässig – aber sie zeigt, wie rasch kleine Unternehmen in ein Prozedere geraten, das eigentlich für professionelle Content-Produzenten gedacht war, die urheberechtlich geschütztes Eigentum vereinnahmen. Ein Grund mehr, Social-Media-Marketing  von der Rechtslage her zu genau zu studieren.

(red)

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