Gericht stoppt Adidas-Werbung
Bestimmte Aussagen zur Klimaneutralität seien unzulässig – Deutsche Umwelthilfe gewinnt Greenwashing-Klage.

Der Sportartikelriese Adidas ist mit einem zentralen Teil seiner Klimakommunikation vor Gericht gescheitert. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat dem Unternehmen untersagt, weiterhin mit dem Versprechen „Bis 2050 werden wir klimaneutral sein“ zu werben. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe, die dem Konzern Greenwashing vorwarf – zu Recht, wie das Gericht nun entschied.
Aussage sei irreführend
Der Vorsitzende Richter Frank Beckstein begründete das Urteil damit, dass Adidas nicht ausreichend offengelegt habe, wie das Ziel der Klimaneutralität konkret erreicht werden solle. Die Werbung habe suggeriert, dass Adidas dies ausschließlich durch eigene Emissionsreduktionen erreichen wolle. Tatsächlich plant der Konzern, auch auf Kompensationszertifikate zurückzugreifen – ein Aspekt, der in der ursprünglichen Kommunikation unerwähnt blieb.
Nach Maßgabe des Bundesgerichtshofes gelten für Umweltaussagen in der Werbung besonders hohe Anforderungen an Transparenz, Klarheit und Richtigkeit, da Umweltfreundlichkeit für viele Konsumenten ein entscheidender Kaufgrund ist. Das Urteil reiht sich in eine wachsende Zahl juristischer Auseinandersetzungen rund um vermeintlich nachhaltige Werbung ein.
Adidas sieht keinen Handlungsbedarf
Adidas zeigt sich unbeeindruckt vom Richterspruch. Ein Unternehmenssprecher erklärte, dass die umstrittene Formulierung bereits im August 2024 von der Website entfernt worden sei. „Unsere Pläne und Ziele zur Emissionsreduktion bleiben durch das Urteil unverändert“, hieß es. Man halte weiterhin an der Vision fest, bis 2050 klimaneutral zu werden – allerdings sei die entsprechende Kommunikation inzwischen angepasst worden.
Tatsächlich verweist Adidas auf bereits erzielte Fortschritte: Seit 2022 habe man die absoluten Emissionen – inklusive der Lieferkette – um 20 Prozent reduziert. Die eigenen Klimaziele seien zudem durch unabhängige Stellen geprüft und bestätigt worden.
Umwelthilfe kritisiert „modernen Ablasshandel“
Für die Deutsche Umwelthilfe ist der Fall klar: Adidas habe mit einem Versprechen geworben, das beim Verbraucher einen falschen Eindruck erweckt habe. Wer mit Klimaneutralität werbe, müsse auch erklären, wie er dieses Ziel erreichen wolle, betonte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Die vage Formulierung habe verschleiert, dass das Unternehmen vor allem auf Kompensationen setze – etwa durch den Kauf von CO₂-Zertifikaten statt tatsächlicher Emissionsvermeidung. Resch sprach von einem „modernen Ablasshandel“.
Bereits im November 2024 hatte die DUH Klage gegen Adidas eingereicht. Das Urteil könnte Signalwirkung haben: Die Umwelthilfe hat bereits ähnliche Verfahren gegen weitere Unternehmen angestoßen – darunter Coty, Deichmann, L’Oréal, Tchibo und Toom. Auch diesen wird vorgeworfen, mit umweltfreundlich klingenden Aussagen zu werben, ohne deren Substanz ausreichend offenzulegen.
(APA/red)