EU stoppt Tiktok-Verfahren, X erhält Strafe
Die EU-Kommission verhängt erstmals eine DSA-Strafe gegen X und stellt zugleich ein Verfahren gegen Tiktok ein.
Die Europäische Union hat erstmals seit Inkrafttreten des Digital Services Act (DSA) im Februar 2024 eine Strafe ausgesprochen – und gleichzeitig ein prominentes Verfahren beendet. Während X eine Millionenbuße wegen mutmaßlicher Verstöße gegen Transparenz- und Moderationspflichten erhält, kommt Tiktok vorerst glimpflich davon.
Strenger Rechtsrahmen
Der DSA verpflichtet große Online-Plattformen dazu, illegalen Inhalten rascher entgegenzutreten, Beschwerdewege auszubauen und Minderjährige besser zu schützen. Auch Transparenz spielt eine zentrale Rolle: Anzeigen müssen in öffentlich zugänglichen Archiven dokumentiert werden, damit Behörden und Forschung Einblick in mögliche Risiken – von Betrug über unzulässige Produkte bis hin zu Desinformation – erhalten.
Die Sanktionsmöglichkeiten sind drastisch. Bis zu sechs Prozent des globalen Jahresumsatzes können verhängt werden, zusätzlich drohen tägliche Strafzahlungen. Umso auffälliger, dass die EU-Kommission diese Werkzeuge bislang sparsam einsetzt. Frankreich drängt etwa seit Monaten auf ein hartes Vorgehen gegen Shein, nachdem der Online-Händler Sexpuppen in Kinderoptik angeboten hatte. Die EU verlangte zwar Auskünfte – weitergehende Schritte blieben jedoch aus.
Tiktok entgeht der Strafe
Im Fall Tiktok geht Brüssel nun den anderen Weg: Das Verfahren gegen die Videoplattform wurde eingestellt, nachdem der Mutterkonzern Bytedance verbindliche Zusagen zur Verbesserung seines Anzeigenarchivs vorgelegt hatte. Die EU-Kommission erklärt, Tiktok erfülle damit zentrale Transparenzanforderungen und räume die ursprünglichen Vorwürfe aus.
Ganz vom Haken ist die Plattform allerdings nicht. Weitere Prüfungen betreffen potenzielle Risiken für Kinder und Jugendliche sowie Auswirkungen auf demokratische Prozesse. Entscheidungen stehen noch aus – bei Bedarf wird wohl entsprechend gestraft werden.
X als Präzedenzfall
Während Tiktok vorerst entlastet wird, fungiert X als erster Präzedenzfall einer DSA-Strafe. Die bisherigen Verfahren deuten darauf hin, dass die EU ihre neuen Kompetenzen punktuell einsetzt.
(APA/red)