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EU-Gebühren: Teilerfolg für Meta und TikTok

Die EU-Kommission muss ihre Aufsichtsgebühr wegen eines Formfehlers in neuer Rechtsform absichern.

10.09.2025 14:49
Redaktion
© antonbe / Pixabay
TikTok im Visier der EU-Justiz.

Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg hat am Mittwoch einen Teilerfolg für die Plattformen Meta und TikTok bestätigt. Grundsätzlich müssen Facebook, Instagram und TikTok nach dem Digital Services Act (DSA) eine jährliche Aufsichtsgebühr leisten. Die Kommission habe diese Pflicht jedoch auf der falschen Grundlage festgesetzt: Statt über Beschlüsse wäre ein allgemeiner Rechtsakt erforderlich gewesen.

Die Luxemburger Richterinnen und Richter betonten zugleich, dass weder die Methodik der Berechnung noch die Höhe der Gebühr beanstandet wurden. Die Zahlungen bleiben daher aufrecht. Die EU-Kommission hat nun zwölf Monate Zeit, das Verfahren formell zu korrigieren und die Gebühren über einen rechtskonformen Rechtsakt neu abzusichern.

Strategische Komponente

Die Entscheidung rückt auch die Vorgehensweise der Kommission in ein anderes Licht. Ein „Formfehler“ ist nicht bloß ein technischer Lapsus, sondern Ergebnis einer bewussten Entscheidung. Beschlüsse lassen sich schneller erlassen und entfalten unmittelbare Wirkung, auch wenn sie im Nachhinein angreifbar sind. Für die betroffenen Konzerne bedeutet das, Verfahren führen zu müssen, die viel Aufwand erzeugen, ohne die Zahlungspflicht zu verhindern.

Hintergrund: Im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren bringt die EU-Kommission zunächst einen Vorschlag ein, über den anschließend Parlament und Rat beraten und abstimmen. Erst wenn beide Institutionen mehrheitlich zustimmen, entsteht verbindliches Sekundärrecht, das für alle Mitgliedstaaten gilt. Dieses Verfahren ist aufwendig, sichert aber eine breite politische Legitimation. Ein Beschluss der Kommission dagegen kann ohne Zustimmung von Parlament und Rat gefasst werden. Er wirkt schnell und unmittelbar gegenüber den benannten Adressaten – hat aber nicht die allgemeine Tragweite eines Gesetzgebungsakts und ist daher leichter angreifbar.

Einschüchterungseffekt

In ihrer Wirkung ähnelt die Konstruktion juristischen Verfahren, bei denen wirtschaftliche Folgen für die betroffenen Unternehmen von Beginn an mitgedacht werden. Mit einem laufenden Gerichtsverfahren, dem Damoklesschwert möglicher Strafzahlungen und der laufenden Einhebung wird der Handlungsspielraum spürbar begrenzt. Selbst wenn formale Details später korrigiert werden, bleibt die Botschaft klar: Wer sich gegen Brüssel stellt, riskiert langwierige Verfahren, hohe Kosten und Imageschäden. Für die Plattformen bedeutet das zusätzlichen Druck – für die Kommission ein Signal, dass ihre Regulierung auch dann wirkt, wenn sie auf unsicherem Fundament steht.

(APA/red)

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