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“Drei”-Werbung laut OGH irreführend

Der VKI hat mit seiner Klage gegen "Drei" nun vor dem OGH recht bekommen - die Werbung zur Internetgeschwindigkeit des Unternehmens sei für Kunden irreführend
©unsplash

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) konnte in seiner Klage gegen den Mobilfunkanbieter Hutchison Drei Austria wegen irreführender Werbung bei der Internetgeschwindigkeit vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) einen wegweisenden Erfolg erzielen. Der OGH, der den Klägern recht gab, kritisierte, dass “Drei” mit einer deutlich höheren Geschwindigkeit für Festnetz und mobiles Internet geworben habe, als den Kunden tatsächlich zur Verfügung stand. Hinweise seitens “Drei”, dass es sich dabei lediglich um “Maximalwerte” handle, wären nicht ausreichend, um die Irreführung zu beheben.

Petra Leupold, Leiterin der VKI Akademie und der Abteilung Wissen im VKI, forderte im Anschluss an das Urteil von “Drei” eine Rückerstattung für die irregeführten Kunden, da diesen Gewährleistungsansprüche zustünden. Falls dies nicht geschähe, erwäge der VKI weitere Schritte.

APA/Red.

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