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“Verbrecher Verlag” verurteilt und belohnt

Das Wiener Landesgericht für Strafsachen verhängte gelinde 1.500 Euro Strafe gegen einen Berliner Verlag.

18.09.2025 17:45
Redaktion
© Adobe
Symbolbild

Der Berliner Verbrecher Verlag ist am Donnerstag vom Wiener Landesgericht für Strafsachen wegen übler Nachrede nach Medienrecht gegenüber Heinz-Christian Strache zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt worden. Hintergrund ist ein Beitrag im Buch Widerstand hat keine Form, Widerstand ist die Form, in dem Festwochen-Intendant Milo Rau dem ehemaligen FPÖ-Chef fälschlich unterstellte, ein NS-Lied gesungen zu haben.

Das beanstandete Werk wurde laut Verteidigung bereits aus dem Handel genommen. Rund 700 Stück seien verkauft oder als Rezensionsexemplare verteilt worden. Der Verlag hat den Vorwurf öffentlich widerrufen und sich entschuldigt – auch Rau selbst unterschrieb den Widerruf. Für Oktober ist eine korrigierte Neuauflage angekündigt, zusätzlich eine „Kunstaktion“, bei der die beanstandete Passage physisch herausgeschnitten werden soll.

Juristische Fronten

Straches Anwalt Maximilian Donner-Reichstädter kritisierte in der Verhandlung die Ernsthaftigkeit der Entschuldigung und kündigte weitere rechtliche Schritte gegen Milo Rau an. Denn die strittige Behauptung war bereits 2024 in einem Interview auf der Website der Wiener Festwochen gefallen. Drei Tage haben beide Parteien nun Zeit, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen.

We are so sorry

Schon vor dem Urteil hatte der von Kristine Listau und Jörg Sundermeier geführte Verlag das Buch zurückgezogen. Auf Facebook hieß es unmissverständlich: „Wir stellen in dem Buch Widerstand hat keine Form Widerstand ist die Form auf Seite 100 die Behauptung auf, Heinz-Christian Strache hätte das SS-Lied ‚Wir schaffen die siebte Million‘ gesungen. Diese Behauptung widerrufen wir als unwahr. Wir entschuldigen uns für diese falsche Behauptung.“

Spottbillige Konsequenzen

Dass die Geldstrafe gerade einmal 1.500 Euro beträgt, ist für einen Verlag, der sich „Verbrecher“ nennt alles andere als ein Verbrechen. Nicht nur kostet die Strafe einen Schlapf, sie bringt obendrein Berichterstattung in Hülle und Fülle.

Üble Nachrede als Budgetposten – und die Strafe kaum höher als eine üppige Berliner Restaurantrechnung? Das könnte direkt Nachahmer auf den Plan rufen. Das Urteil muss in der Wochenzeitung „Falter“ veröffentlicht werden.

(APA/red)

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