Wahrheit oder Lüge als mediale Existenzfrage
Wie muss man die Wahrheit erzählen, damit sie einem geglaubt wird? Der Fall Pilnacek liefert eine unbequeme Antwort.
Wahrheit gilt im Journalismus als höchstes Gut. Doch was darunter zu verstehen ist, bleibt umstritten. Ist Wahrheit das Ergebnis von Ermittlungen? Die Summe überprüfbarer Fakten? Oder das, was sich in der öffentlichen Wahrnehmung als plausibel durchsetzt? Der Fall des verstorbenen Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek führt diese Fragen exemplarisch zusammen.
Wahrheit finden oder Wahrheit definieren
Journalismus bewegt sich traditionell zwischen zwei Polen: der Suche nach Wahrheit und ihrer Definition. Die eine ist ein offener Prozess, die andere eine notwendige Setzung. Ohne Definition keine Veröffentlichung, ohne Veröffentlichung keine Öffentlichkeit. Genau in dieser Spannung operiert moderner Qualitätsjournalismus – zunehmend unter dem Druck, nicht nur korrekt, sondern auch ordnend zu wirken. Wahrheit ist dabei selten ein neutrales Ergebnis. Sie ist immer auch eine kommunikative Entscheidung.
Das Wahrheitsmodell des Falter
In der Charta des FALTER wird Wahrheit ausdrücklich als Annäherung beschrieben – als „bestmögliche Version der Wahrheit“. Fakten, Methode und institutionelle Unabhängigkeit bilden das Fundament. Wahrheit ist kein metaphysischer Zustand, sondern ein redaktionell verantworteter Prozess.
Dieses Modell setzt Grenzen. Nicht jede Vermutung gilt als legitimer Beitrag zur Wahrheitsfindung. Nicht jeder Zweifel als produktiv. Wahrheit entsteht dort, wo Recherche, Methode und redaktionelle Haltung zusammentreffen – und endet dort, wo Verdacht aus Sicht der Redaktion ins Spekulative kippt.
Der Untersuchungsausschuss
Mit dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Tod Pilnaceks wird diese Grenzziehung praktisch veranschaulicht. Seit 15. Jänner 2026 werden Auskunftspersonen befragt, ein Lokalaugenschein am Auffindungsort wurde durchgeführt, rund 19.000 Seiten Aktenmaterial stehen zur Verfügung. Eingesetzt auf Verlangen der FPÖ, soll der Ausschuss klären, ob politische Einflussnahmen auf die Ermittlungen erfolgt sind.
Der Ausschuss ist kein Gericht. Er produziert keine rechtskräftige Wahrheit, sondern öffentliche Deutung. Aussagen, Akten und Abläufe werden rekonstruiert, bewertet und medial gespiegelt. Wahrheit wird hier nicht festgestellt, sondern verhandelt.
Die faktische Wahrheit
Gleichzeitig existiert eine faktische Wahrheit: Die Ermittlungen gingen von Selbstverschulden aus. Juristisch gilt der Fall als abgeschlossen. Diese Wahrheit ist belastbar, methodisch abgesichert und formal korrekt.
Und doch genügt sie nicht. Sie beantwortet die rechtliche Frage, aber nicht die politische, nicht die emotionale, nicht die symbolische. Sie stellt Ordnung her – aber keine Befriedung. Genau hier beginnt das Unbehagen.
Wahrheit als Hemmschuh
An diesem Punkt kippt das Wahrheitsproblem. Was juristisch klar ist, wirkt gesellschaftlich unzureichend. Was faktisch feststeht, wird kommunikativ hinterfragt. Wahrheit wird nicht mehr als Voraussetzung von Gerechtigkeit empfunden, sondern mitunter als ihr Hindernis. Nicht, weil sie falsch wäre. Sondern weil sie Erwartungen enttäuscht.
Gerade dort, wo sich moralische Hoffnungen, politische Zuschreibungen und institutionelles Misstrauen überlagern, kann Wahrheit zur Zumutung werden. Sie beendet Fragen, wo noch Schuld vermutet wird. Sie schließt ab, wo Aufarbeitung erwartet wird. Sie entzieht sich dem Bedürfnis nach Sinnstiftung.
Wahrheit ist zeitabhängig
Der Fall Pilnacek zeigt, dass keine Wahrheits-Charta der Befindlichkeit des Augenblicks gerecht werden kann. Wahrheit ist kein stabiler Zustand, sondern eine fragile Übereinkunft zwischen Fakten, Deutung und Erwartung.
So hat der Chefredakteur/Co-Herausgeber des FALTER, Florian Klenk, bereits vor Beginn der Ausschussarbeit öffentlich erklärt, für ihn stehe fest, dass es im Fall Pilnacek keine „Verschwörung“ gebe. Peter Pilz, der sich intensiv mit dem Fall beschäftigt hat, habe sich aus seiner Sicht verrannt und liege in seinen Schlussfolgerungen falsch.
Diese Klarstellung ist mehr als eine persönliche Einschätzung. Sie ist eine Setzung. Sie markiert den Punkt, an dem für einen Teil des Journalismus die Wahrheit nicht mehr gesucht, sondern verteidigt wird – im Namen von Methode, Erfahrung und redaktioneller Verantwortung. Zweifel wird hier nicht als Erkenntnismotor verstanden, sondern als Risiko: für Glaubwürdigkeit, für Institutionen, für die Ordnung des Diskurses.
Damit schließt sich der Kreis zur Falter-Charta. Die „bestmögliche Version der Wahrheit“ ist kein offenes Versprechen, sondern ein begrenzter Raum. Wer ihn überschreitet, verlässt aus dieser Sicht nicht nur den Pfad der Vernunft, sondern gefährdet die Wahrheit selbst.
(red)