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Deutsche Verbraucherschützer-Kritik rund um Online-Nutzerbewertungen

Anbieter müssen über Echtheit der Bewertungen informieren
©unsplash

Deutsche Verbraucherschützer haben Onlineportalen und Internetshops ein schlechtes Zeugnis beim Nachweis der Echtheit von Nutzerbewertungen ausgestellt. 27 von 30 untersuchten Websites waren laut Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) dahingehend mangelhaft und setzten die geltenden Informationspflichten “nicht oder nicht ausreichend um”, hieß es am Dienstag in einer Mitteilung.

Der vzbv nahm Portale wie Amazon, Zalando und Ebay unter die Lupe, außerdem App Shops und die Websites von Ikea, Obi, die auch in Österreich aktiv sind. Dazu wurden die Internetseiten einer Reihe von deutschen Supermärkten angeschaut.

Seit Ende Mai vergangenen Jahres müssen die Anbieter darüber informieren, ob und wie sie sicherstellen, dass Bewertungen tatsächlich von Verbraucherinnen und Verbrauchern stammen, die das Produkt oder die Dienstleistung auch gekauft haben. Das dient dem Schutz vor Fake-Bewertungen und der Möglichkeit, eine fundierte Kaufentscheidung zu treffen.

Doch bei nur drei der untersuchten Anbieter wurden keine Verstöße der geprüften Regelungen festgestellt, erklärte der vzbv. Bei allen anderen war unter anderem unklar, auf welche konkreten Produkte und Dienstleistungen sich die Bewertungen beziehen, es fehlten Informationen direkt am Ort der Bewertung oder die Informationen zur Echtheitsprüfung der Bewertungen waren unzureichend. In einigen Fällen sprach der vzbv Abmahnungen aus und prüft zudem die Einleitung von Unterlassungsverfahren.

Der vzbv kritisierte auch die Möglichkeit, Bewertungen auf Webseiten als “hilfreich” zu markieren. Das könne die Bewertungen “indirekt beeinflussen” und letztlich die Kaufentscheidung der Verbraucherinnen und Verbraucher manipulieren.

APA/Red.

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